Ergebnis 1 bis 15 von 38

Thema: Verkehrsabsicherung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    13.02.2003
    Beiträge
    205

    Verkehrsabsicherung

    Hallo Leute

    Ich hab die Suchfunktion schon befragt aber zu meinem Thema nichts gefunden.

    Wir haben in der FFW ein neues Fahrzeug bekommen VW mit Ladebridge ,

    Unsere frage ist wie ( Paragraph ) dürfen wir zur Verkehrsabsicherung hinten links und rechts Orange leuchten anbringen die Abwechselnd nach hinten leuchten . So wie es jeder Kreisbauhof hat.

    Ich würde gerne wissen wo dieses in der stvoz steht.
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	Streckenkontrolle.jpg 
Hits:	222 
Größe:	46,2 KB 
ID:	5356  
    Geändert von rettungshasi (10.12.2006 um 22:03 Uhr)
    Rechtschreibfehler sind meine
    الأخطاء الإملائية هي بلادي

  2. #2
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/index.html

    § 52 StVZO. Ob unter diiese Vorschrift die Leuchten fallen, die du meinst, weiß ich nciht.

    Allerdings würd ich mit deiner zuständigen Zulassungsstelle Rücksprache halten. Höchstwahrscheinlich muss der TÜV die Funzeln eintragen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  3. #3
    Registriert seit
    29.11.2006
    Beiträge
    383
    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.

    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)

    I.d.R. spricht man das mit der (hoffentlich) vor Ort stehenden Polizei oder Ordnungsamt ab, also die verkehrsleitenden Maßnahmen.

    Was deine Nachrüstung angeht, bevor ich das starten würde, sprich mit eurem zuständigen Leiter der Feuerwehr, wenn der gründes Licht gibt mit dem TÜV respektive TÜD

  4. #4
    Registriert seit
    31.03.2003
    Beiträge
    520
    Zitat Zitat von Anton
    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.
    Wo schreibt er denn das er damit Verkehr leiten will?

    Gruß
    Reissdorf

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von Anton
    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)
    Erstens natürlich das was mein vorschreiber fragte *g*

    Und zweitens: Wenn eine FW zum bleistift Einsätze auf einer BAB fährt, ist beispielsweise eine Verkehrswarnanhänger nicht schlecht...

    Und allein die Tatsache, dass man gelbe-Richtungsblitzer hinten drauf hat, macht schon einige km vorwarnung aus...

    MfG Fabsi

  6. #6
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  7. #7
    Registriert seit
    16.08.2006
    Beiträge
    151
    @ Rettungshasi:

    Diese Frage stellt sich mir in gleicher Situation.

    Sofern Du eine Antwort hast (außerhalb des Forums), bitte mal hier reinschreiben. Danke.

  8. #8
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Zitat Zitat von telemanne
    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Da magst du wohl war haben... ;)

    Aber ich find den "Gelben leucht-/blink- pfeil" wesentlich besser als das dumme blaue Schild *g*

    Ich hätts eh schon längst abmontiert, wenn mir son Anhänger unter die Finger gekommen wäre :D


    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Anton
    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.
    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)
    I.d.R. ist es, bis auf Bayern, überall nicht gestattet, verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Aber "Absichern" hat nix mit Verkehrsleitung zu tun. In vielen Ländern gibts Aussagen/Stellungnahmen der zuständigen Ministerien, das auch das Absperren von Verkehrswegen (sowohl komplett als auch einzelner Spuren) nicht unter "Verkehrsleitung" fällt.
    Also darf die Feuerwehr den Verkehr anhalten, ihn aber nicht umlenken.

  10. #10
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Also ich hab bzgl. des Absperrens gelernt, "entweder ganz oder gar nicht", d.h. Vollsperrung oder nicht. Und Verkehr leiten natprlich gleich schon mal gar nicht, aber darüber sind wir uns eh einig *g*

  11. #11
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?

    Andere Frage: Wenn die Feuerwehr keinen Verkehr leiten darf, was machen dann Verkehrsleitkegel auf den Fahrzeugen (scnr). :-)

    duese

  12. #12
    Registriert seit
    15.05.2006
    Beiträge
    109
    Wir haben auch bei 2 unserer Autos "blinkende Leuchtbalken" hinten dran.
    Die laufen afaik als Verkehrswarneinrichtung. Ich denke mal, das es kein Problem sein wird. Ihr wollt ja schließlich den Verkehr warnen, und nicht umleiten.

  13. #13
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Zitat Zitat von duese
    Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?
    Guggst du hier
    http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

    Selbst ein Vollsperrung ist im rechtlichen Sinne schon ein leiten.
    Damit zwingt ihr dem Bürger ein Verhalten auf.
    Rechtlich gesehen ist es in allen Bundesländer, außer Bayern (Gott sei dank wohne ich in Bayern :-),) nur gestattet vor einer Unfallstelle zu warnen, ihr dürftet aber keine Kelle schwingen oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •