Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.
Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...