Also ich hab bzgl. des Absperrens gelernt, "entweder ganz oder gar nicht", d.h. Vollsperrung oder nicht. Und Verkehr leiten natprlich gleich schon mal gar nicht, aber darüber sind wir uns eh einig *g*
Also ich hab bzgl. des Absperrens gelernt, "entweder ganz oder gar nicht", d.h. Vollsperrung oder nicht. Und Verkehr leiten natprlich gleich schon mal gar nicht, aber darüber sind wir uns eh einig *g*
Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?
Andere Frage: Wenn die Feuerwehr keinen Verkehr leiten darf, was machen dann Verkehrsleitkegel auf den Fahrzeugen (scnr). :-)
duese
Wir haben auch bei 2 unserer Autos "blinkende Leuchtbalken" hinten dran.
Die laufen afaik als Verkehrswarneinrichtung. Ich denke mal, das es kein Problem sein wird. Ihr wollt ja schließlich den Verkehr warnen, und nicht umleiten.
Guggst du hierZitat von duese
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm
Selbst ein Vollsperrung ist im rechtlichen Sinne schon ein leiten.
Damit zwingt ihr dem Bürger ein Verhalten auf.
Rechtlich gesehen ist es in allen Bundesländer, außer Bayern (Gott sei dank wohne ich in Bayern :-),) nur gestattet vor einer Unfallstelle zu warnen, ihr dürftet aber keine Kelle schwingen oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Danke Alex, ich bin glücklicherweise auch aus Bayern....
duese
In Bayern machen sie Böcke zu Gärtnern :-) hihi
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...
Ich wohne - ebenfalls Gott sei dank - nicht in Bayern, und ich würde mich auf den gerechtfertigten Notstand berufen und den Verkehr anhalten, wenn ich die Sicherheit eines Patienten oder eines Mitglied des Rettungsteams gefährdet sehe. Selbstverständlich wird in diesem Moment sofort die Polizei nachgefordert und die Verkehrsregelung beim Eintreffen derselben an diese übergeben.Zitat von Alex22
Gruß, Mr. Blaulicht
Also in RLP darf man als Feuerwehr definitv eine Vollsperrung durchführen. Verkehr leiten oder die Straße halbseitig Sperren ist allerdings wie schon gesagt verboten. Die Vollsperrung darf auch nur wieder die Polizei aufheben.
Das würde mir einfallen ein Auto nicht auf zu halten wenn es an meiner Absperrung vorbei fahren will.Zitat von Alex22
Wenn wir eine Staße sperren hat das einen Sinn und wenn da einer durchfahren will werd ich dem das schon erklären.
So typische Fragen wenn das große, rote Auto auf der Staße steht und man die Straße mit Verkehrsleitkegeln zu gemacht hat: "Kann ich da nicht durch fahren?" Antwort: "Doch natürlich ich mache ihnen gerade den Weg frei. Wir stehen nur zum Spaß hier."
Da fällt mir manchmal echt nichts mehr ein.
Gruß
Reissdorf
Ist aber so ...
Das einzigste auf was du dich stützen kannst ist rechtfertigender Notstand und das ist nur wischi waschi.
Du hast keine Rechtliche Grundlage die Strasse zu sperren ... und wenn dann zeig wos steht.
in der VwV Stvo
§44
2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.
Hier steht nix von Feuerwehr oder THW nur von Polizei.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Worauf ich mich stützen kann und was oftmals mehr hilft als irgendein Wischiwaschi-Paragraph, das ist ein schönes, quergestelltes LF.
Dieses Argument hat bisher noch jeden Autofahrer überzeugt, denn bei uns dauert es oft ewig, bis die POL vor Ort ist und wenn, dann kommen die mit zwei Mann nehmen den Unfall auf und akzeptieren die Sperrung der Straße...
Hallo Leute,
Danke für die Rege diskusion aber wir weichen dochmal wieder sehr von der eigentlichen Frage ab.
Unsere erkentnisse bis jetzt zu dem eigenlichen Thema.
Es ist möglich solche Lampen zu montieren. Diese werden auch vom TÜV als soche eingetragen. ( in Bayern).
Es muß nur sichergestellt sein das diese wärend der Fahrt nicht eingeschaltet werden können. Lösung Funktion nur bei angezogener Handbremse . Motor sollte schon laufen sonst bedankt sich die Batterie.
Rechtschreibfehler sind meine
الأخطاء الإملائية هي بلادي
Und wenn einer in euer quergestelltes LF reindüst möchte ich nicht in der Haut des Anordnenden sein.Zitat von Walmsburger
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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