http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/index.html

§ 52 StVZO. Ob unter diiese Vorschrift die Leuchten fallen, die du meinst, weiß ich nciht.

Allerdings würd ich mit deiner zuständigen Zulassungsstelle Rücksprache halten. Höchstwahrscheinlich muss der TÜV die Funzeln eintragen. Dann seid ihr auf der sicheren Seite.