Also in RLP darf man als Feuerwehr definitv eine Vollsperrung durchführen. Verkehr leiten oder die Straße halbseitig Sperren ist allerdings wie schon gesagt verboten. Die Vollsperrung darf auch nur wieder die Polizei aufheben.
Also in RLP darf man als Feuerwehr definitv eine Vollsperrung durchführen. Verkehr leiten oder die Straße halbseitig Sperren ist allerdings wie schon gesagt verboten. Die Vollsperrung darf auch nur wieder die Polizei aufheben.
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