Moin moin,

man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.

Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.

Gruß, Mr. Blaulicht