Zitat Zitat von DG3YCS
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Und wieso soll ein KFZ das am Montagabend beim Regeldienst voll Einsatzfähig war, plötzlich beim Einsatz Mittwochnachmittag einen Fehler haben, der die Verkehrssicherheit erheblich beeinflusst und vor Fahrtantritt problemlos feststellbar währe...
Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
oder
Argument §35
Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

Nur als Denkansatz.
Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.