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Thema: Petition wegen Änderung der StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    ...
    Und wieso soll ein KFZ das am Montagabend beim Regeldienst voll Einsatzfähig war, plötzlich beim Einsatz Mittwochnachmittag einen Fehler haben, der die Verkehrssicherheit erheblich beeinflusst und vor Fahrtantritt problemlos feststellbar währe...
    Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
    Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
    oder
    Argument §35
    Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
    Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
    Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

    Nur als Denkansatz.
    Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.

  2. #2
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    Zitat Zitat von alarma
    Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.
    Ach Quatsch.
    Unsere Gesetze sind auch so schon kompliziert genug.
    Warum muß da unbedingt für jede Eventualität ein eigener Paragraph rein?

  3. #3
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    Zitat Zitat von alarma
    Was ist mit der Leiter auf dem Dach des Fahrzeugs?
    Montag war die noch befestigt, bei dem Alarm am Mittwoch ist sie in einer Kurve jedoch vom Dach gefallen!
    oder
    Argument §35
    Fahrt zum Einsatzort ist durch §35 abgedeckt, noch während der Anfahrt stellt sich ein Fehlalarm heraus.
    Niemand wird in diesem Fall sein Fahrzeug an den Rand bewegen um den korrekten Sitz der Leiter zu kontrollieren!
    Fällt diese aber auf dem Rückweg vom Fahrzeug, ist der §35 bestimmt nicht mehr erfüllt.

    Nur als Denkansatz.
    Schaden kann bestimmt nicht wenn es (nochmal) im Geset steht.
    Erstens kann es schaden, weil es genau gegen die Entbürokratisierungsbestrebungen steht.

    Zweitens besteht keinerlei Grund den Fahrer auch bei Nicht-Einsatzfahrten von der Verkehrssicherungspflicht zu befreien. Natürlich ist es nicht gerade praktisch, wenn man für die Rückfahrt nochmal ne Abfahrtkontrolle machen muss, aber jeder Bus, LKW und PKW-Fahrer hat genau das gleiche Problem und findet es unpraktisch, aber das ist halt mal so!

  4. #4
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    folgendes Beispiel

    du fährst mit deinem LF raus zu einem wasweissichbrand
    §35, alles in bester Ordnung

    unterwegs wird abbestellt
    bleibst du dann stehen und kontrollierst erst das Fahrzeug bevor du einrückst
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.

    Was bitte soll dann da noch passieren?
    Wenn das Fzg wirklich gravierende Mängel hat, wie z.B. defekte Bremsen, dann merkst Du das eh sofort und fährst nicht mehr weiter.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Fall (egal ob kleines oder ernsthaftes Problem) eintritt, ist gerade bei Feuerwehrfahrzeugen äußerst gering. Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.

    Und deshalb brauchen wird dafür auch keine gesonderte Verordnung, das ist mit §35 schon ausreichend abgedeckt.

    Ansonsten kann ich mich loxi nur anschließen, daß ich es sogar gefährlich finde, die BOS generell von dieser Pflicht zu befreien.

    Gruß,
    ahk

  6. #6
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    Moin moin,

    man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.

    Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    man muss halt organisationsintern eine andere Lösung finden. Zum Beispiel ist VOR der Fahrt ja auch NACH derletzten Fahrt. Wenn also gewährleistet ist, dass kein Fahrzeug in der Halle steht, dass nicht auf seine Verkehrsfähigkeit geprüft ist und zwar in Intervallen, die vertretbar sind, dann müsste das ja eigentlich ausreichend sein. Und ein Rundumblick vor der Abfahrt dient ja auch der eigenen Sicherheit. Und kurz einen Blick auf die Reifen zu werfen, ob einer platt ist, kostet schlöiesslich nicht viel Zeit. Alles andere kann ja schon früher routinemässig gecheckt werden (Beleuchtung, Bremsen, Beladung etc). Das verändert sich ja nicht durch den Stillstand in der Halle.

    Deswegen finde auch ich eine Ändererung der StVO oderStVZO in diesem Punkt völlig überflüssig.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das sollte mit Sicherheit so gehandhabt werden (wird es zumindest in unserer Wehr auch). Das Problem ist nur, wenn jemand das Fahrzeug mit Schaden in der Halle abstellt. Der nächste der kommt und sich auf seinen Vorgänger verlassen muß ist dann ziemlich verlassen, der ist nämlich dann dran und muß haften. Und genau darauf ziehlt meiner Meinung nach diese Petition ab.
    Es sollen ja nicht alle von der Haftung befreit werden, sondern auch derjenige in Haftung genommen werden, der bei diesem Vorgehen verantwortlich ist. Es werden ja so oder so in diesen Bereichen Fahrtenbücher geführt. Damit könnte man diese Durchsicht auch auf nach dem Einsatz verlegen und der Abstellende ist dafür verantwortlich. Wäre meiner Meinung nach eine Vorgehensweise mit der man sich mal Beschäftigen könnte.

    Eine Petition ist ja auch keine Volksabstimmung, die ab einer bestimmten Mitzeichnerzahl durchkommt, sondern etwas, mit der sich unsere Legislative beschäftigt und wenn ihrer Meinung nach Handlungbedarf besteht etwas tut.

    duese

  8. #8
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    Zitat Zitat von ahk
    Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.
    Keine Erbsenzähler nur Relistisch!
    Ich kann es mir nicht leisten, beim Alarm erst die vorgeschriebene Überprüfung zu machen! Die Dauert nämlich nach Vorschrift, aufgrund der zu prüfenden Teile ca 30 Minuten!
    Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!

    ...
    Zitat Zitat von ahk
    Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung
    Genau das ist das POroblem der Fzge, besonders der Feuerwehr! Die Fzge werden nicht kaputt gefahren sondern sie stehen sich kaputt!

    Zitat Zitat von ahk
    und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.
    Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

    Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
    - ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
    - die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
    - mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

    Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #9
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    Wobei es hier nicht um technische Mängel geht, die eh schon bekannt sind, wie chronisches Übergewicht oder Löcher im Unterboden (!!!). In solchen Fällen darf auch ein Einsatzfahrer nicht mehr mit dem Fahrzeug rausfahren. Da muß was an der Fahrzeugen getan werden und nicht an der StVO. Die Gemeinde muß für Reparatur oder Ersatz sorgen, oder sie bekommt den Schlüssel und das Fahrzeug steht nicht mehr im Dienst. Punkt.

    Diese Petition sollte nicht als Versuch mißverstanden werden einen Erlaubnisschein für nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge zu bekommen. Vielmehr sollte die (Mit-) Verantwortung auf die Leute ausgedehnt/übertragen werden, die diese auch wahrnehmen können.

    Zum Thema Erbsenzähler: Das Problem ist nicht der Regelfall der meistens funktioniert. Das Problem ist wenn was passiert, dann hat der (ehrenamtliche) Einsatzfahrer womöglich Probleme am Hals, die er nicht vermeiden konnte und für die er nix kann. Und genau für diesen Fall soll mit dieser Petition Abhilfe geschaffen werden.

    duese

  10. #10
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!
    Also ganz ehrlich, wie viele Freiwillige Feuerwehren fahren denn im Normalfall über die Autobahn?

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

    Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
    - ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
    - die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
    - mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

    Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?
    Wenn ich solche Zustände bei uns in der Feuerwehr hätte würde ich der Verwaltung sagen sie könne ihr Feuer selber löschen. Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen. Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. Natürlich gibt es alte Fahrzeuge, bei uns auch, aber dann müssen sie immerhin in einem sicheren Zustand gehalten werden. Da gäbe es bei mir auch keine Diskusion.

    Wenn ich so ein Komentar vom Bauhofmitarbeite höre kannst du mir glauben den hätte ich auch dranbekommen. Die Leute sollen mal drüber nachdenken was sie so von sich geben.

    Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.

    Gruß
    Reissdorf

  11. #11
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    Zitat Zitat von Reissdorf
    ...Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen.
    Wie hoch willst du denn? Der Orts-, Stadt- und Kreisbrandmeister hatten Kenntnis! Die Politiker (Ort, Stadt, Kreis) wollten davon nichts wissen!

    Zitat Zitat von Reissdorf
    Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. ...

    Au ja! Das will ich sehen, wie einer mit einem Fahrzeug, für das der Eigentümer die Stadt ist zu einer Überprüfung fährt bei einer nicht von der Stadt genehmigten Stelle. Wer trägt dann eigentlich die Kosten?

    --> Angenommener Verlauf:
    - Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug ohne Mängel
    - Fahrt zum unabhängigen Prüfer, Kosten aus eigener Tasche (die Stadt zahlt nicht!) --> Fzg stillgelegt
    - Fahrt zum Bauhof --> Fahrzeug wieder verkehrssicher!
    - Der, der zum Unabhängigen gefahren ist ist seine Mitgliedschaft genauso los, wie der Wehrführer.

    Fazit: keine Wirkung für die Fahrzeuge, Rausschmiss aus der Wehr, evtl Schadenersatzforderung von der Stadt, denn "das Fzg war beim Bauhof ohne Mängel, die beim Unabhängigen festgestellten Mängel, die die Stadt jetzt evtl. beheben musste, müssen also von IHNEN VORSÄTZLICH verursacht sein!"

    Zitat Zitat von Reissdorf
    Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.
    Was ist der TÜD?
    Unsere Fzge gehen alle 2 Jahre zum TÜV beim Bauhof! Wie das dort abläuft kann ich nicht sagen. Die Fzge werden mit Termin von der Stadt einbestellt, werden morgens auf dem Bauhof abgestellt und abends mit neuer Plakette abgeholt. Der "öffentliche" TÜV (einziger "unabhängiger"??? bei uns) ist übrigens genau nebenan auf dem selben Gelände....
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  12. #12
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    Zitat Zitat von loxi
    Erstens kann es schaden, weil es genau gegen die Entbürokratisierungsbestrebungen steht.
    Welche "Entbürokratisierungsbestrebungen"? Die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre in bezug auf Wegfall und Neuerstellung von Gesetzen/Verordnungen ist dir bekannt?
    Und da soll es schaden, einen Absatz hinzuzufügen/ zu ändern, um Mitgliedern ehrenamtlicher Hilfsorganisationen wenigstens ein bißchen Rechtssicherheit zu geben?

  13. #13
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    Zitat Zitat von überhose
    Welche "Entbürokratisierungsbestrebungen"? Die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre in bezug auf Wegfall und Neuerstellung von Gesetzen/Verordnungen ist dir bekannt?
    Und da soll es schaden, einen Absatz hinzuzufügen/ zu ändern, um Mitgliedern ehrenamtlicher Hilfsorganisationen wenigstens ein bißchen Rechtssicherheit zu geben?
    Ich versteh das Problem nach wie vor nicht. Es wird ja auch nicht zu jedem Paragraphen der Vorfahrt, Überholverbote und sonstwas regelt als Absatz hinzugefügt, dass die Feuerwehr etc. im Einsatzfall davon befreit ist, warum gerade da?

    Ich weiß, dass die Entbürokratisierung nicht wirklich toll funktioniert, aber das ist ja kein Grund zu sagen, "Naja, wenns eh scheiße mit läuft, könn mer ja noch mehr Sachen regeln, die eigentlich schon geregelt sind."

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