und wer prüft vor jeder Übung oder Dienstfahrt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit (vgl TD vor der Nutzung)???
und wer prüft vor jeder Übung oder Dienstfahrt das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit (vgl TD vor der Nutzung)???
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Der Fahrer natürlich.Zitat von hannibal
Wo ist hier das Problem?
Für eine kurze Sichtprüfung ist bei Übungen und Dienstfahrten sicherlich Zeit. Die StVO verlangt nicht, daß Du das Fahrzeug vor jeder Fahrt zum TÜV schickst.
Bei Freiwilligen Feuerwehren ohne ständig besetzte Wache ist es nur bei Einsätzen nicht möglich, daß Fahrzeug vor der Fahrt zu überprüfen. Hierzu gibt es §35, der in diesem Fall von der Prüfung befreit.
Gruß,
ahk
Ich denke auch das es nicht nötig ist die Gesetzestexte zu ändern, da es eh die Pflicht eines jeden Fahrers ist vor Dienstantritt (so ist es jedenfalls auf der Rettungswache wo ich ehrenamtlich bin der Fall) das KFZ zu Prüfen. Für die restlichen Fälle kommt dann ja wie bisher schon ausführlich benannt der §35 zum tragen.
Grüße an allle
Soundplayer
Nein, das Prüfen des Fahrzeugs geschieht nach Dienstantritt, da es ja auch zum Dienst gehört. Und da liegt der Hund ja begraben. Dienstbeginn 6.00 Uhr, Alarmierung 6.02 Uhr. Da bleibt keine Zeit, um die Lampen, Reifen etc zu checken.Zitat von soundplayer
Gruß, Mr. Blaulicht
Trotzdem ist diese Änderung völlig unnötig, da doppelt gemoppelt.
Durch §35 ist man ja von den Vorschriften unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befreit.
Dies gibt mir die möglichkeit, auch ohne eingehende Prüfung loszufahren, schafft aber generell keinen Freibrief einfach loszufahren egal in welchem Zustand das Auto ist.
Also, was soll der Quatsch?
Guten Morgen,
ich würde da ja eventuell auch mitmachen, aber was mich gewaltig stört
ist die Internetadresse. Würde der Deutsche Bundestag nicht eine .de Domain
nehmen ?
.ac.uk finde ich ein wenig komisch.
Viele Grüsse
Flo
Gruss Flo
Das hat mich anfangs auch gewundert. Aber wenn Du Dich auf den Seiten mal ein wenig umschaust, findest Du folgende Erklärung:
HTH,Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.
Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.
Arne
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