Der Fahrer natürlich.Zitat von hannibal
Wo ist hier das Problem?
Für eine kurze Sichtprüfung ist bei Übungen und Dienstfahrten sicherlich Zeit. Die StVO verlangt nicht, daß Du das Fahrzeug vor jeder Fahrt zum TÜV schickst.
Bei Freiwilligen Feuerwehren ohne ständig besetzte Wache ist es nur bei Einsätzen nicht möglich, daß Fahrzeug vor der Fahrt zu überprüfen. Hierzu gibt es §35, der in diesem Fall von der Prüfung befreit.
Gruß,
ahk




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