Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.
Was bitte soll dann da noch passieren?
Wenn das Fzg wirklich gravierende Mängel hat, wie z.B. defekte Bremsen, dann merkst Du das eh sofort und fährst nicht mehr weiter.
Die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Fall (egal ob kleines oder ernsthaftes Problem) eintritt, ist gerade bei Feuerwehrfahrzeugen äußerst gering. Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.
Und deshalb brauchen wird dafür auch keine gesonderte Verordnung, das ist mit §35 schon ausreichend abgedeckt.
Ansonsten kann ich mich loxi nur anschließen, daß ich es sogar gefährlich finde, die BOS generell von dieser Pflicht zu befreien.
Gruß,
ahk