Zitat Zitat von ahk
Mein Gott was seid Ihr Erbsenzähler.
Keine Erbsenzähler nur Relistisch!
Ich kann es mir nicht leisten, beim Alarm erst die vorgeschriebene Überprüfung zu machen! Die Dauert nämlich nach Vorschrift, aufgrund der zu prüfenden Teile ca 30 Minuten!
Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!

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Zitat Zitat von ahk
Erstens haben diese Fahrzeuge eine sehr geringe Laufleistung
Genau das ist das POroblem der Fzge, besonders der Feuerwehr! Die Fzge werden nicht kaputt gefahren sondern sie stehen sich kaputt!

Zitat Zitat von ahk
und zweitens werden diese Fahrzeuge im Gegensatz zum Privatwagen dermaßen häuftig kontrolliert, daß die Wahrscheinlichkeit, daß solch ein Problem auftritt äußerst gering ist.
Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
- ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
- die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
- mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?