Zitat Zitat von AkkonHaLand
Wenn das Fzg unterwegs abbestellt wird, mache ich mich übrigens strafbar wenn ich dann erst (wenn der §35 weggefallen ist MÜSSte ich nämlich vor Weiterfahrt überprüfen!) die Überprüfungen mache - denn halten auf Autobahnen ohne triftigen Grund - technischer Schaden, der die Weiterfahrt unmöglich macht - ist verboten!
Also ganz ehrlich, wie viele Freiwillige Feuerwehren fahren denn im Normalfall über die Autobahn?

Zitat Zitat von AkkonHaLand
Häufig kontrolliert? Stimmt! Alle 24 Monate vom Bauhof, der dann trotz erheblicher Mängel die TÜV-Plakette draufklebt, da es ja "ein Einsatzfahrzeug ist, und die können auch Mängel haben, die bei Privatfahrzeugen nicht erlaubt sind!" (Zitat ende)

Unser altes LF8 hatte übrigens z.B.:
- ein ca. 30cm großes Loch im Unterboden
- die Scheinwerfer gingen ab und zu nicht "ihr habt ja nachts das Springlicht-tagsüber braucht ihr kein Licht" der Fehler wurde bis zur Verschrottung nicht gefunden
- mal abgesehen von den schlappen 1,5 Tonnen Übergewicht...

Hatte ich erwähnt, dass das LF8 die letzten 3 mal vor der Verschrottung , laut TÜV-Bericht "ohne Mängel" durch den Bauhof-TÜV kam?
Wenn ich solche Zustände bei uns in der Feuerwehr hätte würde ich der Verwaltung sagen sie könne ihr Feuer selber löschen. Wenn der Wehrführer dagen nichts unternimmt oder es so tolleriert dann muß man halt mal eine Stufe höher gehen. Alternativ könnte man auch mal einen neutralen TÜV aufsuchen. Natürlich gibt es alte Fahrzeuge, bei uns auch, aber dann müssen sie immerhin in einem sicheren Zustand gehalten werden. Da gäbe es bei mir auch keine Diskusion.

Wenn ich so ein Komentar vom Bauhofmitarbeite höre kannst du mir glauben den hätte ich auch dranbekommen. Die Leute sollen mal drüber nachdenken was sie so von sich geben.

Aber die Fahrzeuge müssen doch ein Jahr zur Sicherheitsüberprüfung und ein Jahr zum TÜV. Zwischendurch kommt auch ab und zu der Herr vom TÜD.

Gruß
Reissdorf