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Thema: Petition wegen Änderung der StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das ist momentan eben meines Wissens nach noch nicht so, sondern es haftet der Fahrer, oder kannst Du mir sagen, wo es geregelt ist, dass da jemand anders haftet/verantwortlich ist.

    duese

  2. #2
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    @ AkkonHaLand

    Nö, der Gerätewart ist kein KFZ-Meister, aber wenn das Auto nicht in Ordnung ist, muss er dafür sorgen, dass es in die Werkstatt kommt.


    @ duese

    Wenn du privat mit dem Auto deines Vaters angehalten wirst und die Reifen sind abgefahren, dann geht die Polizei nicht nur an dich als Fahrer, sondern auch an den Halter. Das lernt man in der Fahrschule.

  3. #3
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    @Allmächtiger:

    Ja schon, nur dass wenn ich mit dem Auto meines Vaters privat unterwegs bin, die Möglichkeit habe mich vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

    Und genau darum geht es hier. Der Einsatzfahrer hat nicht die Möglichkeit, aber die Folgen (zumindest teilweise) zu tragen....

    Trotzdem die Frage, wo ist das geregelt?

    duese

  4. #4
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    Hab hier was gefunden:

    § 7 Haftung des Halters (Straßenverkehrsgesetz)

    (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Hier wird nicht auf den Fahrer verwiesen...

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_07.php

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