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Thema: Petition wegen Änderung der StVO

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    @Allmächtiger:

    Ja schon, nur dass wenn ich mit dem Auto meines Vaters privat unterwegs bin, die Möglichkeit habe mich vom Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen.

    Und genau darum geht es hier. Der Einsatzfahrer hat nicht die Möglichkeit, aber die Folgen (zumindest teilweise) zu tragen....

    Trotzdem die Frage, wo ist das geregelt?

    duese

  2. #2
    Registriert seit
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    1.102
    Hab hier was gefunden:

    § 7 Haftung des Halters (Straßenverkehrsgesetz)

    (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    Hier wird nicht auf den Fahrer verwiesen...

    Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_07.php

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