Hab hier was gefunden:
Hier wird nicht auf den Fahrer verwiesen...§ 7 Haftung des Halters (Straßenverkehrsgesetz)
(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_07.php