Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Doch, wenn er leuchtet schon. Als lichtemittierende Einheit brauchst Du eine Zulassung.
*seufz* Eine Zulassung ja, aber nicht eine ABE! (=Allgemeine Betriebserlaubnis). Das ist speziell für Anbauteile (wie z.B. Anhängekupplung, Felgen oder Dachfenster zum Nachrüsten) um Fahrzeugmodellspezifisch die ursprüngliche Betriebserlaubnis zu ergänzen.

Außerdem gehts hier gar nciht um die Frage ob es erlaubt ist oder nicht (bitte den ganzen Thread lesen!) sondern ob ein Mißbrauch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.