Ergebnis 1 bis 15 von 624

Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von arnolde
    Nachtrag: Bei mißbräuchlicher Verwendung dieses Lichtzeichens (offenbar egal ob blau oder gelb) drohen 20 EUR Verwarnungsgeld und 1 Punkt.
    (Quelle: Bußgeldkatalog http://www.kba.de/Stabsstelle/Zentra...g_01052006.pdf Seite 170)
    Sorry du verwechselst da was.
    1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
    2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Ist das Benutzen von blauem Blinklicht nicht Amtsanmaßung?

    However, jeder, der sowas tut während er zum Gerätehaus fährt gehört IMO nicht in die Feuerwehr.. (weil da gehört normalerweise auch nen bißchen verantwortungsbewusstsein zu, und jeder, der das hat, weiss, das sowas einfach nur überflüssig und gefährlich ist..)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von Alex22
    Sorry du verwechselst da was.
    1. Gibts bei 20 € gar kein Punkt und es gelten die 20 € nur für Fahrzeuge die bereits ein gelbes oder blaues Blinklicht haben.
    2. Wenn du ein blaues oder gelbes Blinklicht benutzt verlierst du die Betriebserlaubnis weil es nicht mehr die genehmigte Fahrzeugart ist.
    1. Dann erklär mir bitte mal nach Lektüre des KBA-Dokuments warum da in der Spalte "B - 1" (für Kategorie B (minder schwer) sowie 1 Punkt) steht?

    2. Die BE kann nur erlöschen bei einer technischen änderung am Fahrzeug. Ein nicht fest montiertes Teil (z.B. Magnet RKL) erfüllt diesen Umstand nicht.

    Zitat Zitat von Max K.
    jeder, der sowas tut während er zum Gerätehaus fährt gehört IMO nicht in die Feuerwehr.. (weil da gehört normalerweise auch nen bißchen verantwortungsbewusstsein zu, und jeder, der das hat, weiss, das sowas einfach nur überflüssig und gefährlich ist..)
    Da stimme ich Dir vollkommen zu. Muß aber auch fragen: Ist eine rot blinkende Schrift nicht noch gefährlicher? Ich bin der Meinung: Wenn schon irgendein Leuchtsignal, dann auch das eindeutige Standardsignal das jeder Autofahrer sofort unmißverständlich versteht.

    Nicht auszudenken, wenn ein Autofahrer hinter sich eine blinkende Schrift sieht und sekundenlang versucht diese im Rückspiegel zu entziffern (könnte ja HALT POLIZEI heissen!) und deswegen irgendwo drauffährt... für DEN Unfall möcht ich auf keinen Fall geradestehen müssen!
    Geändert von arnolde (15.12.2006 um 23:35 Uhr)

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zu 1.)
    Das können keine Punkte sein, hast mal den Katalog angeschaut?
    Da würde es für jeden Verstoß Punkte geben und eine Überschreitung um bis 10 KM/h der erlaubten Geschwindigkeit würde nach deiner Auffassung schon ein Punkt geben, ich glaube das können hier mehrere bestätigen das es dafür keine Punkte gibt.

    Zu 2.)
    Dein PKW ist als PKW eingetragen, nun schau mal wer lt StVZO alles mit blauen Blinklicht ausgerüstet werden darf, richtig kein Privat PKW, somit ist dein Fahrzeug nicht mehr das für es eine Zulassung hat und es erlischt.
    Dies geht sogar soweit, wenn du ein Oldtimer Kennzeichen hast und du baust neue Teile dran, daß es eben kein Oldtimer mehr ist, verlierst du ebenfalls die Betriebserlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    30.11.2005
    Beiträge
    690
    Zitat Zitat von Alex22
    Zu 2.)
    Dein PKW ist als PKW eingetragen, nun schau mal wer lt StVZO alles mit blauen Blinklicht ausgerüstet werden darf, richtig kein Privat PKW, somit ist dein Fahrzeug nicht mehr das für es eine Zulassung hat und es erlischt.
    Dies geht sogar soweit, wenn du ein Oldtimer Kennzeichen hast und du baust neue Teile dran, daß es eben kein Oldtimer mehr ist, verlierst du ebenfalls die Betriebserlaubnis.
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)
    Stimmt nicht ...
    schau mal in dein Fahrzeugschein bei der Feuerwehr zB rein ...
    Feuerwehrautos laufen nicht unter PKW sondern unter Sonder KFZ Feuerwehr etc und nicht als PKW.
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    17.08.2006
    Beiträge
    292
    Zitat Zitat von Alex22
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Das bloße Aufsetzen eines Magnet-RKL ändert doch nicht die Fahrzeugart!

  8. #8
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Und ob das so ist.
    Wenn du ein Oldtimerkennzeichen hast und du veränderst was an
    Hauptbaugruppen: Rahmen, Fahrgestell, Aufbauten, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängung, Achsen und Lenkanlage
    bullet Reifen, Räder, Leuchten, Elektrik, Verglasung, Ketten und Riemen (beim Antrieb), Auspuffanlage, Sitze und Inneneinrichtung
    erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis weil es kein Oldtimer mehr ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •