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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    Zu 2.)
    Dein PKW ist als PKW eingetragen, nun schau mal wer lt StVZO alles mit blauen Blinklicht ausgerüstet werden darf, richtig kein Privat PKW, somit ist dein Fahrzeug nicht mehr das für es eine Zulassung hat und es erlischt.
    Dies geht sogar soweit, wenn du ein Oldtimer Kennzeichen hast und du baust neue Teile dran, daß es eben kein Oldtimer mehr ist, verlierst du ebenfalls die Betriebserlaubnis.
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)

  2. #2
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Unsinn, denn die Fahrzeugart wird nicht verändet, es bleibt ein PKW.
    § 19 (2) STVZO:
    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Änderung der Fahrzeugart wäre z.B. Einabu von Sitzbänken in ein als geschlossenen Transporter zugelassenes Fahrzeug.
    Gefährdung könnte nur auftreten, wenn Billigprodukte ohne Zulassung benutzt werden, weil ggf. Magnet nicht stark genug.
    3. ist vollkommen irrelevant für diese Betrachtung.

    Fazit: Verwendung eines "zugelassenen" Magetblaulichtes hat nix mit Erlöschen der BE zu tun!!!
    (andere Vorschriften bleiben natürlich dadurch unberührt)
    Stimmt nicht ...
    schau mal in dein Fahrzeugschein bei der Feuerwehr zB rein ...
    Feuerwehrautos laufen nicht unter PKW sondern unter Sonder KFZ Feuerwehr etc und nicht als PKW.
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22
    Dadurch das nur Fahrzeuge der Polizei, Feuerwehr KatS etc mit blauen Blinklicht ausgestattet werden und die eben eine andere Fahrzeugart haben als dein PKW erlischt nach Absatz 1 deine Betriebserlaubnis.
    Das bloße Aufsetzen eines Magnet-RKL ändert doch nicht die Fahrzeugart!

  4. #4
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    Und ob das so ist.
    Wenn du ein Oldtimerkennzeichen hast und du veränderst was an
    Hauptbaugruppen: Rahmen, Fahrgestell, Aufbauten, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängung, Achsen und Lenkanlage
    bullet Reifen, Räder, Leuchten, Elektrik, Verglasung, Ketten und Riemen (beim Antrieb), Auspuffanlage, Sitze und Inneneinrichtung
    erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis weil es kein Oldtimer mehr ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Alex22
    Und ob das so ist.
    Wenn du ein Oldtimerkennzeichen hast und du veränderst was an
    Hauptbaugruppen: [...]
    erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis weil es kein Oldtimer mehr ist.
    Das mag ja alles sein aber eine Magnet-RKL ist keine Hauptbaugruppe. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Deiner Darstellung nach bräuchte jeder Dachgepäckträger auch eine ABE, dies ist aber nicht der Fall.

  6. #6
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    Zitat Zitat von arnolde
    Das mag ja alles sein aber eine Magnet-RKL ist keine Hauptbaugruppe. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Deiner Darstellung nach bräuchte jeder Dachgepäckträger auch eine ABE, dies ist aber nicht der Fall.
    Doch, wenn er leuchtet schon. Als lichtemittierende Einheit brauchst Du eine Zulassung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Doch, wenn er leuchtet schon. Als lichtemittierende Einheit brauchst Du eine Zulassung.
    *seufz* Eine Zulassung ja, aber nicht eine ABE! (=Allgemeine Betriebserlaubnis). Das ist speziell für Anbauteile (wie z.B. Anhängekupplung, Felgen oder Dachfenster zum Nachrüsten) um Fahrzeugmodellspezifisch die ursprüngliche Betriebserlaubnis zu ergänzen.

    Außerdem gehts hier gar nciht um die Frage ob es erlaubt ist oder nicht (bitte den ganzen Thread lesen!) sondern ob ein Mißbrauch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

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