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Thema: SMD's / LED's "Feuerwehr im Einsatz" Hinweisschild für Kfz mit 12V Anschluss

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Und ob das so ist.
    Wenn du ein Oldtimerkennzeichen hast und du veränderst was an
    Hauptbaugruppen: Rahmen, Fahrgestell, Aufbauten, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängung, Achsen und Lenkanlage
    bullet Reifen, Räder, Leuchten, Elektrik, Verglasung, Ketten und Riemen (beim Antrieb), Auspuffanlage, Sitze und Inneneinrichtung
    erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis weil es kein Oldtimer mehr ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22
    Und ob das so ist.
    Wenn du ein Oldtimerkennzeichen hast und du veränderst was an
    Hauptbaugruppen: [...]
    erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis weil es kein Oldtimer mehr ist.
    Das mag ja alles sein aber eine Magnet-RKL ist keine Hauptbaugruppe. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Deiner Darstellung nach bräuchte jeder Dachgepäckträger auch eine ABE, dies ist aber nicht der Fall.

  3. #3
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    Zitat Zitat von arnolde
    Das mag ja alles sein aber eine Magnet-RKL ist keine Hauptbaugruppe. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Deiner Darstellung nach bräuchte jeder Dachgepäckträger auch eine ABE, dies ist aber nicht der Fall.
    Doch, wenn er leuchtet schon. Als lichtemittierende Einheit brauchst Du eine Zulassung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Doch, wenn er leuchtet schon. Als lichtemittierende Einheit brauchst Du eine Zulassung.
    *seufz* Eine Zulassung ja, aber nicht eine ABE! (=Allgemeine Betriebserlaubnis). Das ist speziell für Anbauteile (wie z.B. Anhängekupplung, Felgen oder Dachfenster zum Nachrüsten) um Fahrzeugmodellspezifisch die ursprüngliche Betriebserlaubnis zu ergänzen.

    Außerdem gehts hier gar nciht um die Frage ob es erlaubt ist oder nicht (bitte den ganzen Thread lesen!) sondern ob ein Mißbrauch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

  5. #5
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    Zitat Zitat von arnolde
    *seufz* Eine Zulassung ja, aber nicht eine ABE! (=Allgemeine Betriebserlaubnis). Das ist speziell für Anbauteile (wie z.B. Anhängekupplung, Felgen oder Dachfenster zum Nachrüsten) um Fahrzeugmodellspezifisch die ursprüngliche Betriebserlaubnis zu ergänzen.

    Außerdem gehts hier gar nciht um die Frage ob es erlaubt ist oder nicht (bitte den ganzen Thread lesen!) sondern ob ein Mißbrauch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
    Genau - 100 Punkte!

    Danke, dass endlich mal jemand dakor mit den Inhalten meines ehemaligen Studienfaches Verkehrsrecht geht :-)

    Gruß
    Knut

  6. #6
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    Gefahr für die Fahrzeug-Zulassung –
    Hilfe vom TÜV
    Fehlerhafter Einbau von Leuchten und Rückstrahlern,
    die bauartgenehmigt sein müssen? Die Folgen können
    weit schlimmer sein, als es die meisten Unternehmer
    und Fuhrparkchefs ahnen. Denn, so die Rechtsauslegung
    des Bundesverkehrsministeriums: Werden die in
    den StVZO-Paragraphen 50-54a aufgeführten "Einschränkungen
    und Einbauanweisungen" bei bauartgenehmigungspflichtigen
    "lichttechnischen Einrichtungen"
    nicht eingehalten, erlösche gemäß Paragraph 19
    der StVZO die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
    Damit habe dieses seine "Zulassung zum Verkehr auf
    öffentlichen Straßen verloren".


    http://www.tuev-sued.de/uploads/imag...8649/1_149.PDF
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Würde ich als TÜV auch schreiben - aber nach welchem Punkt des Paragraph 19 soll sie denn nun erlöschen?
    Richtig ist, dass die Zulassungsbehörde Nachbesserung vom Halter verlangen kann und, kommt dieser dem nicht nach, die BE entziehen kann - dieses tut sie sodann aber aktiv.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Fehlerhafter Einbau von Leuchten und Rückstrahlern,
    die bauartgenehmigt sein müssen?
    Hier ist von Einbau die rede. Ein bloßes Aufsetzen eines Magnet-RKL (oder auch Dachgepäckträger, oder alles andere was ohne Änderung am Fahrzeug (Bohrung etc.) und ohne Werkzeug binnen 5 Minuten abgebaut werden kann) fällt m.E. nicht unter "Einbau". Ein drittes Bremslicht oder Nebelschlußleuchte dagegen schon.

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