Ja, aber nur in dem Abschnitt wo es um den TÜV geht (daß die einen jetzt nicht mehr einfach durchlassen obwohl ein beleuchtetes Michelinmännchen da ist)... ich habe nicht den Eindruck, daß sich das auf den Abschnitt, wo es um möglichen BE-Verlust geht, bezieht.Zitat von Alex22
Nach Lektüre der Broschüre fühle ich mich aber bestätigt, daß spätestens bei Verwendung einer Bauartgenehmigten RKL Leuchte (mit E- oder e-zeichen) die BE nicht bedroht ist.
Andererseits, würds mich wundern, wenn die mißbräuchliche Benutzung eines blauen RKL (z.B. durch Privatmann, mal ganz abgesehen von BOS-Angehörigen) tatsächlich nur 20 EUR Verwarnungsgeld mit sich zieht. Wenn BILD das mal so konkret schreiben würde, wette ich, würden das auf einmal ganz viele Leute machen - genauso nebenbei wie ein Parkverstoß oder Tempoüberschreitung. Daher gehe ich schon davon aus daß es eine härtere Strafe gibt, aber wo steht die...?