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Thema: Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    das hier kotzt mich an

    halbwegs mündige menschen diskutieren darüber ob sie erste hilfe leisten MÜSSEN!
    leute ihr seit in einer hilfsorganisation, ihr werdet im gegensatz zu den anderen bürgern halbwegs regelmäßig geschult, und fragt ob ihr anhalten müsst? ?

    wenn ihr nur wegen dem bier und dem blaulich in einer hiorg seit, dann lasst es ganz.

    ich greife niemanden an der vorbeifährt, und es ist nichts, aber das eben war zuviel für mich
    Geändert von akkonsaarland (21.11.2006 um 18:16 Uhr)

  2. #2
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    Moin moin,

    da ich Jungfrau vom Sternzeichen bin, und den Beitrag über Deinem geschrieben habe, nehme ich Deine Aussage jetzt mal persönlich.

    1. Jeder muss Erste Hilfe leisten, soweit das zumut bar ist und keine anderen Pflichten verletzt werden
    2. Eine Garantenpflicht habe ich nur, wenn ich im Dienst bin, mit dem potentiellen Opfer verwandt bin oder den Schadensfall verursacht habe.
    3. Warum Dich diese Aussagen "ankotzen", oder was daran für Dich "zuviel war" kann ich nicht nachvollziehen.
    4. Es geht hier um rein straf- oder zivilrechtliche Zusammenhänge. Wie ich es dann schliesslich handhabe, und wie weit ich mich auf die Versorgung Verletzter in meiner Freizeit einlasse, ist meine Sache.
    5. Mit Bier und Blaulicht hat das nun überhaupt nix zu tun. Ersten habe ich kein Blaulicht auf dem Privat-PKW, und Alkohol und Dienstklamotten passen auch nicht zu einander. Wenn das jemand nicht so sieht, hat er tatsächlich nix im RD zu suchen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    HMM

    Also ich sehe erzähle mal was mir letztens passiert ist:

    Man sollte dazu sagen ich bin mit einem MTW des ASB(seg) unterwegs gewesen, und habe im Moment noch den 16 st Lehrgang +erste Hilfe am baby!

    Und ich sollte von unserem Helferstützpunk zur Wache(stütz) fahren sind ca. 30Km. Na ja auf jeden Fall dunkel und Alleine Unterwegs, und zwischen 2 orten steht plötzlich ein Pkw mit Warnblinker und kein licht an nur Warnblinker... (über die Absicherung kann man sich streiten!) Na ja und kein Auto weit und Breit, habe ich angehalten und erstmal aus dem Auto geschaut, weil war ja alleine, und drin saß eine Frau der es nicht gut ging hatte irgendetwas mit dem Magen, konnte da auch nicht großartig Helfen habe dann einen RTW gerufen über Funk und erstmal die Stelle Abgesichert. Kurz nach dem der Rtw angefordert war kam dann auch die Polizei (wo auch immer her). Nach kurzem Gespräch konnte ich dann meine Fahrt fortsetzen, der RTW kam mir dann entgegen.

    Und ich denke gerade wenn ein Fahrzeug im Dunklen mehr oder weniger mitten auf der Rechten Spur steht mit Warnblinker steht, wird wohl jeder anhalten (Frauen die Alleine sind nehme ich jetzt mal aus) Auch ich habe einen Moment gezögert und erstmal mit dem Scheinwerfer(mobilen 12v) den man ja im Fahrzeug hat die Umgebung halbwegs abgeleuchtet.

    Wenn ich mit so einem Fahrzeug unterwegs bin halte ich natürlich überall an. Ich denke da sind wir uns alle einig??? Oder?

    Ich beziehe mich jetzt mal auf diese oben beschrieben Situation mit dem Effekt dass ich mit einem Privat Fahrzeug unterwegs bin. Auch hier würde ich schauen allerdings erst einmal langsam dran vorbeifahren und schauen, weil keine große Leuchte im Auto und man kann so eventuell ins Auto so reinschauen kann. Danach entscheiden, Aussteigen und Direkt schauen oder Polizei rufen und Warten. Wo bei Hier das wohl mit dem eigenen Gewissen auszumachen ist….

    Gruß

    Kevin

    PS: Rechtschreibfehler dürfen behalten/gesammelt werden und am Ende eine Buchstabensuppe draus kochen :P
    Wie poste ich falsch? Nachdem ich Google, das Wiki und die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich zwei bis fünf neue Themen, in den falschen Unterforen, mit kreativen Titel und undeutlichem Text, unter dem sich jeder etwas anderes vorstellen kann.

  4. #4
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    das hier kotzt mich an

    halbwegs mündige menschen diskutieren darüber ob sie erste hilfe leisten MÜSSEN!
    leute ihr seit in einer hilfsorganisation, ihr werdet im gegensatz zu den anderen bürgern halbwegs regelmäßig geschult, und fragt ob ihr anhalten müsst? ?

    wenn ihr nur wegen dem bier und dem blaulich in einer hiorg seit, dann lasst es ganz.

    ich greife niemanden an der vorbeifährt, und es ist nichts, aber das eben war zuviel für mich
    würde mich etz auch mal interessieren, auf welche Aussage du dich beziehst.
    Greetz

    Benni

  5. #5
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    @akkonsaarland:

    Ich muß da erst mal was klarstellen. Ich bin in der Feuerwehr um anderen Leuten zu helfen, keine Frage. War auch schon Ersthelfer bei VU. Habe auch Leuten geholfen wo ich nicht im Dienst war. (Person lag mit Zuckerschock am Boden). Keiner hat Notruf abgesetzt. Nur gegafft. Ich hab mich um ihn gekümmert, soweit es ging.

    Was ist dabei wenn man fragt, wie die rechtliche Situation ist?
    Ich persönlich helfe wo ich kann. Nur es ist schon vorgekommen,
    dass die Polizei einen aufgefordert hat die Einsatzstelle zu verlassen, obwohl
    Du als Angehörige der FW/RD qualifizierter Ersthelfer währst. (Damit möchte ich nicht die Ersthelfer abwerten die nicht in der Fw/RD tätig sind, falls das so rüberkommen sollte).

    Ausserdem kann der Kamerad vom RD besser entscheiden was für RD-Mittel erforderlich sind, da er anhand der Verletzungen besser einschätzen kann, reicht RTW oder muß doch NEF/NAW kommen. Ein FW-Angehöriger weiß welche FW-Kräfte erforderlich sind. Muß der komplette Rüstzug raus kommen oder reicht vielleicht doch nur die Ortswehr (z.B. kleinere Ölspur).

    Dann möchte ich nochmal was loswerden. In den Situtaonen wo ich Privat unterwegs war und beim absetzen des Notrufes zu erkennen gegeben habe das ich Fw-Angehöriger bin, gind der Disponent ganz anders mit mir um, als ich das nicht erwähnt habe.

    Blinky

  6. #6
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    Zitat Zitat von Blinky
    Dann möchte ich nochmal was loswerden. In den Situtaonen wo ich Privat unterwegs war und beim absetzen des Notrufes zu erkennen gegeben habe das ich Fw-Angehöriger bin, gind der Disponent ganz anders mit mir um, als ich das nicht erwähnt habe.
    Da kann ich dir nur zustimmen, grad hinterm namen nen kurzen hinweis, dass man vom Fach ist macht doch vieles einfacher - schneller und nicht so verkrampft wies sonst meist is bei dem Notrum absetzen ;)

    MfG Fabsi

  7. #7
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    gut melde mich mich jetzt zu wort war im stress.

    zitat allmächtiger

    "Also soweit ich weis hat man als Feuerwehrmann auch ne Garantenpflicht, da man ja en großen Erste-Hilfe-Lehrgang hat (OK den hat man als LKW-Fahrer auch) aber man hat da trotzdem irgendwie ne Sonderstellung. Kann euch leider keine Quelle nennen, aber ich mein das hätte ich bei uns in der Wehr mal gehört"

    das geht net gegen seine person, sondern gegen seine wehr.
    leider erlebe ich es bei manchen ff'lern, seg'lern und anderen ehrenamtlichen immer wieder das dort ein gefährliches halbwissen ausgetauscht wird.
    wann muss ich halt machen und wann nicht, ist ein beliebtes thema. ich hab halt die meinung wenn ich sowas in einer hiorg mache, dann ganz oder gar nicht.
    nicht das ich jetzt behaupte jeder der "weißen" seite solle einen halben nef samt aufblasbaren arzt dabei haben, oder jeder der "dunklen" einen halben vrw. nein das lehne ich sogar strikt ab!
    vielmehr halt machen, die basics durchführen und den qualifizierten notruf absetze. auch wenn ich dorthinkomme und der notruf ist abgesetzt ist ne erste lagemeldung für die lst gold wert.

    nur hab ich manchmal das gefühl das es viele gerade im ehrenamt gibt die sich in der gruppe, in uniform profilieren und sobald sie zivil unterwegs sind, mit der sache nix zu tun haben möchten.

    so packt die steine ein

  8. #8
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    Die Verpflichtung, bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten, ergibt sich aus § 323 c StGB (Unterlassene Hilfeleistung). Eine Begrenzung der gebotenen Handlungspflicht kann sich aus der Erforderlichkeit und/oder der Zumutbarkeit ergeben. Aber: je größer die Gefahr, desto mehr mutet die Gesellschaft dem Verpflichteten zu! Minusmaßnahme: Hilfe herbeiholen (z.B. Polizei)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  9. #9
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    32
    Hallo zusammen,

    soweit ich verstanden habe, geht es doch ursprünglich um das Thema: "Bin ich in Dienstbekleidung stärker haftbar, als in zivil?".

    Natürlich hat jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten und Ausbildung entsprechend Hilfe zu leisten!!!

    Hier geht es doch aber um die juristische Haftung oder?

    Also werde ich rechtlich in Uniform anders ver-/beurteil, auch wenn ich nicht aktuell im Dienst bin.
    So ich in Uniform rumrenne (fahre) unterliege ich eben den Dienstvorschriften...

    Gruss
    Holger
    Man kann nicht erwarten, dass es den Leuten gutgeht und sie dann auch noch zufrieden sind.

    Karl Petronius

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