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Thema: Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin moin,

    also, Dienstklamotten mit nach Hause nehmen ist ein ganz anderes Thema, was auch schon des Öfteren diskutiert wurde.
    Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,
    .
    Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!

  3. #3
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!
    deswegen habe ich auch angehalten. Defacto war es ein Kleinunfall ohne Verletzte; keine medizinische Hilfe notwendig;
    zu den anderen Aussagen: ich habe leider keinen eigenen Spind auf der RW, entnehme diese Hose aus einem Kleiderpool (deswegen hab ich sie auch angezogen lassen, da ich das nächste Mal nicht wieder ewig eine passende Hose suchen will). Normalerweise zieh ich mich auch um, nach dem Dienst und lasse somit die Einsatzkleidung auf der Wache!
    Wir hatten im Übrigen keine Nullrunde, sondern einen Transport (der hatte Schmerzen im Knie; meiner Meinung kann dann davon ausgehen, dass seine Privatwohnung nicht kontaminiert war, da der Herr sonst gesund war; wer an dieser Stelle wieder eine Diskussion anfangen will, dass man es nie ausschließen kann, der sollte sich permanent in einen CSA einhüllen).

    Hoffe ich hab etz alle Unklarheiten beseitigt, sodass wir BTT können ;-)
    Greetz

    Benni

  4. #4
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    gut wie gesagt kurz haltmachen fragen is alles ok, und dann verschwinden.
    mach ich auch so

  5. #5
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    dito!
    Greetz

    Benni

  6. #6
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  7. #7
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    Also soweit ich weis hat man als Feuerwehrmann auch ne Garantenpflicht, da man ja en großen Erste-Hilfe-Lehrgang hat (OK den hat man als LKW-Fahrer auch) aber man hat da trotzdem irgendwie ne Sonderstellung. Kann euch leider keine Quelle nennen, aber ich mein das hätte ich bei uns in der Wehr mal gehört

  8. #8
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    Doch: Erste Hilfe leisten soweit zumutbar! Das muss jeder, somit auch Feuerwehrler. Es verlangt ja schliesslich keiner, dass Du einen Eingeklemmten aus dem Fahrzeug schneidest.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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