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Thema: Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    28.11.2002
    Beiträge
    1.294
    Und was hat Deine Kleidung mit der Garantenstellung zu tun?

    Die ist doch hier garnicht gegeben.

    Siehe z.B.
    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

  2. #2
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    gut die schwarz weis trennung, und die verbindung garantenstellung zu dienstkleidung ausser acht gelassen ergibt sich folgendes bild.

    da du nicht im rettungsdienst bist um mit blaulicht zu fahren machst du halt, steigst aus und rettest ihm durch eine wunderschöne, lehrbuchmässige stabile seitenlage das leben. das kann vernachlässigt werden wenn die polizei, die das regelmäßig übt, dies nicht schon getan hat.

    danach kann ich mir dann gedanken über die notkoniotomie mit dauerschreiber und taschenmesser.

    so jetzt ernst weiter

    ich würd halt machen, egal ob mit kleidung oder ohne, denn für die basics brauch ich nichts. selbst wenn ich nur kurz aussteige, selbst in shorts, flip flops und shirt und kurz frage ob alles ok ist.

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