Und was hat Deine Kleidung mit der Garantenstellung zu tun?
Die ist doch hier garnicht gegeben.
Siehe z.B.
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
Und was hat Deine Kleidung mit der Garantenstellung zu tun?
Die ist doch hier garnicht gegeben.
Siehe z.B.
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
gut die schwarz weis trennung, und die verbindung garantenstellung zu dienstkleidung ausser acht gelassen ergibt sich folgendes bild.
da du nicht im rettungsdienst bist um mit blaulicht zu fahren machst du halt, steigst aus und rettest ihm durch eine wunderschöne, lehrbuchmässige stabile seitenlage das leben. das kann vernachlässigt werden wenn die polizei, die das regelmäßig übt, dies nicht schon getan hat.
danach kann ich mir dann gedanken über die notkoniotomie mit dauerschreiber und taschenmesser.
so jetzt ernst weiter
ich würd halt machen, egal ob mit kleidung oder ohne, denn für die basics brauch ich nichts. selbst wenn ich nur kurz aussteige, selbst in shorts, flip flops und shirt und kurz frage ob alles ok ist.
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