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Thema: Rechtliche Folgen bei Garantenstellung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,
    .
    Die Frage ist doch, ob die Kennzeichnung als RDler zu einer umfassenden Behandlung verpflichtet.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!

  2. #2
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    wenn nicht rechtlich dann doch moralisch!
    deswegen habe ich auch angehalten. Defacto war es ein Kleinunfall ohne Verletzte; keine medizinische Hilfe notwendig;
    zu den anderen Aussagen: ich habe leider keinen eigenen Spind auf der RW, entnehme diese Hose aus einem Kleiderpool (deswegen hab ich sie auch angezogen lassen, da ich das nächste Mal nicht wieder ewig eine passende Hose suchen will). Normalerweise zieh ich mich auch um, nach dem Dienst und lasse somit die Einsatzkleidung auf der Wache!
    Wir hatten im Übrigen keine Nullrunde, sondern einen Transport (der hatte Schmerzen im Knie; meiner Meinung kann dann davon ausgehen, dass seine Privatwohnung nicht kontaminiert war, da der Herr sonst gesund war; wer an dieser Stelle wieder eine Diskussion anfangen will, dass man es nie ausschließen kann, der sollte sich permanent in einen CSA einhüllen).

    Hoffe ich hab etz alle Unklarheiten beseitigt, sodass wir BTT können ;-)
    Greetz

    Benni

  3. #3
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    gut wie gesagt kurz haltmachen fragen is alles ok, und dann verschwinden.
    mach ich auch so

  4. #4
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    dito!
    Greetz

    Benni

  5. #5
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  6. #6
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    Also soweit ich weis hat man als Feuerwehrmann auch ne Garantenpflicht, da man ja en großen Erste-Hilfe-Lehrgang hat (OK den hat man als LKW-Fahrer auch) aber man hat da trotzdem irgendwie ne Sonderstellung. Kann euch leider keine Quelle nennen, aber ich mein das hätte ich bei uns in der Wehr mal gehört

  7. #7
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    Doch: Erste Hilfe leisten soweit zumutbar! Das muss jeder, somit auch Feuerwehrler. Es verlangt ja schliesslich keiner, dass Du einen Eingeklemmten aus dem Fahrzeug schneidest.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Moin moin,

    ich will hier nochmal eines anmerken: Eine Garantenstellung habe ich nicht inne, weilö ich eine Fachausbildung im Rettungsdienst genossen habe. Eine Garantenstellung habe ich nur, wenn ich im Dienst bin. In meiner Freizeit gilt dies nicht, egal wie ich angezogen bin. Es ist ja nicht verboten, in RD-Kleidung herumzulaufen.

    Zur Garantenpflicht und -stellung habe ich hier einen gut geschriebenen Artikel gefunden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    das hier kotzt mich an

    halbwegs mündige menschen diskutieren darüber ob sie erste hilfe leisten MÜSSEN!
    leute ihr seit in einer hilfsorganisation, ihr werdet im gegensatz zu den anderen bürgern halbwegs regelmäßig geschult, und fragt ob ihr anhalten müsst? ?

    wenn ihr nur wegen dem bier und dem blaulich in einer hiorg seit, dann lasst es ganz.

    ich greife niemanden an der vorbeifährt, und es ist nichts, aber das eben war zuviel für mich
    Geändert von akkonsaarland (21.11.2006 um 18:16 Uhr)

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