Du Zitierst dich selbst? *schauder-bibber* ;) [jetzt nicht mehr - Gruß, Mr. Blaulicht]
Naja, dafür steht aber auch im StVO §35 drin, das man sich Anständig verhalten muss :)
Also darf man keine wirkliche Gefahr für andere darstellen und ist somit nicht mehr Kennzeichnungspflichtig...
MfG Fabsi