ich hab ja nicht gesagt das ich eines brauch oder will. ich habe nur gefragt wo eigendlich das verbot dafür steht. es ging mir einendlich daraum zu wissen ob alles womit man eine nächtliche fahrt zum GH wirksam anzeigen könnte verboten ist.
Die antwort hab ich ja auch schon von Andreas 53/01 bekommen. dafür noch vielen dank.
Hat sich ja damit schon erledigt braucht sich ja keiner drüber aufzuregen.
Gruß 93/1