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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

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  1. #1
    infants25 Gast
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.

    SO meine Meinung, obwohl ich viel mit Gesetzen zu tun habe.

    Mir ist bekannt, das einige bei uns aus der Wehr sich so Dachaufsetzer besorgen wollten, aber dies ist auch ins Wassergefallen, man hat den Sinn dabei nicht verstanden, 30sec. schneller an der Wache zu sein, wenn trotzdem noch kein Maschinist vor ort ist.

    gruß

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von infants25 Beitrag anzeigen
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.
    Genauer geht es doch eigentlich nicht:
    An lichttechnischen Einrichtungen (inkl. Leuchtstoffen und reflektierenden Mitteln), darf nur das angebracht sein, was angebracht sein muss (z. B. Bremslicht) oder was ausdrücklich angebracht sein darf (z. B. Nebelscheinwerfer oder auch das blinkende Schild "Arzt Notfalleinsatz" unter bestimmten Voraussetzungen). Alles andere ist nicht erlaubt.

  3. #3
    infants25 Gast
    Hey,

    da magst du vollkommen Recht, haben , nur für was braucht man das für die Feuerwehr, bei der Anfahrt ans Gerätehaus bei Einsätze, ich glaub andere Autofahrer sind eher verunsichert und machen mehr fehler, als wenn man ohne die Schilder ans Ziel kommt. Brauch nicht mal ein Auto Wohnung gegenüber der Wache..

    gruß

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