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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Tux Beitrag anzeigen
    weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll
    Tatsächlich gibts ohne Gefährdung nur noch Mängelkärtchen, mit Gefährdung dann das Betriebsverbot. Man hat hier schwammige Regelung 1 gegen schwammige Regelung 2 getauscht. Ändert nix an der Sache, dass es nicht legal ist.

    Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
    Für die Antenne gibts wiederum ne Regelung, die wiederum Ermessenessache ist. Von dem Tauschteil geht nicht mehr Gefahr aus als von dem Originalteil - wenn du natürlich ne Langwellenantenne aufs Dach wirfst und damit rumfährst, dann schon.

    Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.
    Wir haben hier gerade neue Frischlinge bekommen... DOCH!

    PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
    Das StGB hat damit nix zu tun :-), das steht in der StVO, Anlage Bußgelder bzw StVZO, ebenfalls Bußgelder

  2. #2
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    @ 93/1 : Darf man Fragen, aus welchem Bundesland Du kommst ?

    Gruß

    Werner

  3. #3
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    Hallo Ihrz,

    Also das so ein schild Verboten ist weiß jeder und bedarf auch keiner wirklichen erklärung. Ob die Polizei das im jeweiligen Landkreis nun Tolleriert oder nicht spielt meiner meinung nach keine Rolle.

    Warum ich mich dennoch hier melde... tzja... ich hab seeeeeeehr lange überlegt was ich Sinnvoll machen kann um einen anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen das ich evtl. auf dem weg zum Gerätehaus bin. Hintergrund hier ist das es in der Vergangenheit Tagsüber durch behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bis hin zu doppelt so langer Anfahrt dauert.

    Bedeutet das diese Leute mit einer Geschwindigkeit fahren die weit unterhalt der erlaubten liegt. Und Teilweise auch die Platzverhältnisse ehr schlecht sind ist. z.B. breitere Straße fährt ziehmlich Mittig, oder enge strasse eh keine Chance dran vorbei zu kommen.

    Ich denke es gibt etliche dinge die ich hier nun schreiben könnte nur jeder weiß was gemeint ist. Ich möchte gleich darauf hinweisen das ich keinen freifahrtsschein will und auch nach möglichkeit nur legale mittel nutzen möchte. Macht er dennoch kein Platz ist es halt so, nur von Warnblinker und Nebelscheinwerfer halte ich nicht viel... gerade Warnblinker wäre denke ich bei mir fatal da ich egal welche anfahrt IMMER min. 2 mal abbiegen muss.

    nunja.... Jeder kennt ja die Dicken Hupf jacken und deren mit Klett angebrachten Rückenschilder "FEUERWEHR". Nun habe ich jemanden der Mir diese Schilder machen kann mit z.B. "FEUERWEHR - EINSATZ" (Feuerwehr Zeile1 und Einsatz Zeile2) Auch in Spiegelschrift das ganze.

    Denkt Ihr das sowas was bringen könnte? Oder Jemand evtl. schon erfahrungen? Es geht mir eigentlich nur Einsatzfahrten die Tagsüber sind. Abends sind immer ausreichend kameraden in der Gemeinde und da ist in der Regel auch ned so viel Verkehr. Tagsüber wäre es aber schon nicht das schlechteste.

    Grüße Mister

  4. #4
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    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!
    Servus!

    Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

    Gruß
    Alex
    Sorry! Habe das Posting von Mister X wohl jetzt erst richtig gelesen! Dann ist Dein Einwand natürlich vollkommen richtig!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Aber ganz unabhängig davon finde ich die Idee mit den Sonnenblendenschildern nicht schlecht. Einziges Manko dabei ist, dass diese Schilder vom Vordermann kaum wahrgenommen werden (können).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich habe mir auch genau so ein Schild selbst gemacht.

    Ne schwarze Plastikscheibe und im Netz 2 Aufkleber bestellt mit Feuerwehr (einmal normalschrift und einmal spiegel).

    Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.

    Beleuchtung hab cih noch keine dran, aber sehr wahrscheinlihc kommt da in nächster Zeit was dran, da man das Schild im dunklen nicht sieht. Klar nachts sind weniger unterwegs, aber es fällt halt eher auf, wenn mal einer vorne her fährt.

    Erlaubt ist es nicht, das weis ich aber bei uns wird es gedulded, auch das auf dem Dach und da ich weis das es kein freifahrtschein ist und es den auch nicht gibt. (Rheinland-Pfalz übrigens)

    Werd morgen mal noch ein Bild machen und hier reinstellen.

    AngelOfFire
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    [...]gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht[...]
    das hat er etz net wirklich geschrieben, oder?
    Rein aus Interesse: was ist bei dir "dicht" bzw. wie hoch ist dein Auto?
    Greetz

    Benni

  10. #10
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    Hey,
    ich (war) auch ein "Fan" von dem Dachaufsetzer und dem (beleuchteten) Innenschild vor allem während des Tages, vor allem Vormittag, bin ich oft wenn Alarm war von meiner Arbeitsstelle in der ca. 15KM entfernten Nachbarstadt (über Autobahn) zum Gerätehaus gefahren hier stellten sie oft als nützlich dar da mir die meisten Autofahrer freiwillig platz machten.

    Nun bin ich davon aber weggekommen Grund dafür war das ich auch in der Ortschaft immer mein Dachaufsetzer drauf machte ... nunja eines Tages war mal wieder Alarm und ich bin (von mir zuhause) ins Feuerwehrhaus gefahren gewohnterweise fahre ich dabei etwas schneller jedoch nicht schneller als max. 20 KMH als erlaubt - nur blöd letztens hat sich ein Mitbürger bei der Gemeinde beschwert das bei einem Alarm immer die Feuerwehrler so ins Gerätehaus "rasen" dieser beschwerte sich scheinbar öfters bei der Gemeinde daraufhin bekam unser Kommandant eine E-mails von der Gemeinde - und wir hatten dann eine Besprechung zu dem Thema und wurden wie jedes Jahr in der UVV Schulung auf das Thema hingewissen...

    nächster Alarm - nächste Beschwerde - nächster (Hammer) Brief:

    wir haben erfahren, dass bei der Alarmierung am XXXX aktiv Dienstleistende mit privaten Fahrzeugen und dem Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" erneut mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zum Feuerwehrgerätehaus fuhren. Auf den offensichtlich zumindest zum Teil unbeachteten kürzlichen Schriftverkehr samt den Ausführungen zu den haftungsrechtlichen Konsequenzen wird Bezug genommen.

    Naja seitdem nehme ich keinen Dachaufsetzer mehr her - dann kann mann auch nicht erkennen das ich ein Feuerwehrler bin und es kann nicht gemeckert werden das "die Feuerwehr" zu schnell fährt.
    Dann kann mich dieser Mitbürger "nur" noch Anzeigen und dann fehlen ihm die Beweise - und selbst wenn ich mal geblitzt werde ich fahr ja nicht schneller wie 20KMH als Erlaubt...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Bugs B Beitrag anzeigen
    das hat er etz net wirklich geschrieben, oder?
    Rein aus Interesse: was ist bei dir "dicht" bzw. wie hoch ist dein Auto?
    Doch das hat er geschrieben.

    Mein Auto ist 1435mm hoch und die Heckscheibe ist so klein das man eben eher die Sonnenblende vom Fahrzeug hinter sich sieht wie das Dach oder den Aufssetzer drauf. (Opel Astra GTC, die Heckpartie ist nach unten gezogen)

    Dicht ist bei mir nur so weit das ich weder mich noch andere gefährde. Weil das kann und will ich nicht verantworten auf der Fahrt noch einen Unfall zu bauen. Ja die Einstellung habe ich, auch wenns jetzt einer nicht glauben will.

    Aber ich hab unter anderem, meistens nachts oder abends nach Feierabend, 2 Kreisel durch die ich durchmuss und wenn der der vor mir steht das sieht kann er entsprechend reagieren oder halt auch zwischen den kreiseln langsam machen das ich vorbei kann. (Auch hier ist genug Platz für 3 Autos nebeneinander, da hier mal die Auffahrt auf die Autibahn war.)

    AngelOfFire
    112 - Unsere Hotline mit 24 Stunden Service!

  12. #12
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    Zitat Zitat von Angeloffire Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung das es an der Sonnenblende mehr bringt wie auf dem Dach, da der vorherfahrende doch eher mal in den Rückspiegel schaut, gerade wenn da einer ziemlich dicht auffährt, und somit das Schild an der Sonnenblende eher sieht wie eins das auf dem Dach des Autos steht.
    Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
    Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Wenn du so dicht auffährst hast du schon kräftig was falsch gemacht.
    Und das ist dann auch nicht mehr von § 35 StVO gedeckt, daß wäre dann eine Straftat.
    Ich hab doch selbst geschrieben was für ein Auto ich fahre und das ich bei mir im Rückspiegel auch eher die Sonnenblende von dem hinter mir sehe wie sein Dach, Bauartbedingt von meinem Auto halt und dazu bin cih noch relativ groß.

    Desweiteren habe cih geschrieben das ich weder mcih noch andere gefährde. Ich hab unter anderen abends 2 kreisel vor mir. Wie dicht fährst du am Kreisel auf? 50 M hinten dran anhalten? Ja klar, aber auch nur das er deinen Dachaufsetzer sieht. Jeder hat dann die möglichkeit sich entweder so zu verhalten das ich vorbeikomm doer halt auch nicht. Und ob du es mir glaubst oder nciht, es sind genug da die Platz machen und mich fahren lassen.

    AngelOfFire
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    Geändert von Angeloffire (27.10.2008 um 18:58 Uhr)
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