Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
Gruß, Mr. Blaulicht
Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!