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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Naja, als Alles-ganz-genau-Nehmer könnte man jetzt sagen, dass auch Rückenschilder als Teil der Beleuchtungseinrichtung zu werten sind, wenn sie aus reflektierendem Material sind.
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!

  2. #2
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    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    Die fallen aber eindeutig nicht unter die Vorschriften der StVO oder StVZO. Zumal sie sich nicht an einem Fahrzeug befinden!
    Servus!

    Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Quietschphone Beitrag anzeigen
    Servus!

    Wenn er sie am Fahrzeug (z.B. an der Sonnenblende anbringt) schon ;-)

    Gruß
    Alex
    Sorry! Habe das Posting von Mister X wohl jetzt erst richtig gelesen! Dann ist Dein Einwand natürlich vollkommen richtig!

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