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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Tux Beitrag anzeigen
    Das mit dem Verbot ist ein Gerücht. Es ist nicht generell verboten. Es konnte mie zumindest noch niemand (trotz vieler Diksussionen und Anfragen) eindeutige Gesetzestexte vorlegen, die das auch in irgendeiner Art und weise direkt widergeben.
    Wie interpretierst Du denn folgenden Abschnitt der StVZO?
    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. (...)
    Merkwürdigerweise behauptet das auch der TÜV, weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll. Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
    Den Leuten von TÜV, Dekra und anderen Prüfinstitutionen vertraue ich da ja mehr, zumal das durchaus die vorherrschende Meinung ist. Aber ich kann bei Gelegenheit mal den mir bekannten Prüfingenieur fragen.

    edit: Achja, wenn es so wie von dir beschrieben wäre, wieso sollte man dann für den Arzt im Notfalleinsatz eine so komplizierte und detaillierte Sonderregelung einführen (§52 (6) StVZO)?

  2. #2
    infants25 Gast
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.

    SO meine Meinung, obwohl ich viel mit Gesetzen zu tun habe.

    Mir ist bekannt, das einige bei uns aus der Wehr sich so Dachaufsetzer besorgen wollten, aber dies ist auch ins Wassergefallen, man hat den Sinn dabei nicht verstanden, 30sec. schneller an der Wache zu sein, wenn trotzdem noch kein Maschinist vor ort ist.

    gruß

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von infants25 Beitrag anzeigen
    Moin,

    also man kann diskutieren so viel man möchte im Gesetzbuch ist es einfach ZU UNGENAU, beschrieben , wan wie wo was.
    Genauer geht es doch eigentlich nicht:
    An lichttechnischen Einrichtungen (inkl. Leuchtstoffen und reflektierenden Mitteln), darf nur das angebracht sein, was angebracht sein muss (z. B. Bremslicht) oder was ausdrücklich angebracht sein darf (z. B. Nebelscheinwerfer oder auch das blinkende Schild "Arzt Notfalleinsatz" unter bestimmten Voraussetzungen). Alles andere ist nicht erlaubt.

  4. #4
    infants25 Gast
    Hey,

    da magst du vollkommen Recht, haben , nur für was braucht man das für die Feuerwehr, bei der Anfahrt ans Gerätehaus bei Einsätze, ich glaub andere Autofahrer sind eher verunsichert und machen mehr fehler, als wenn man ohne die Schilder ans Ziel kommt. Brauch nicht mal ein Auto Wohnung gegenüber der Wache..

    gruß

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