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Thema: Beleuchtete Warnschilder "Feuerwehr im Einsatz" verboten?

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    Du Zitierst dich selbst? *schauder-bibber* ;) [jetzt nicht mehr - Gruß, Mr. Blaulicht]

    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    gilt aber halt auch, wie oben erwähnt, die Kennzeichnungsplicht vor Gefahren...
    Naja, dafür steht aber auch im StVO §35 drin, das man sich Anständig verhalten muss :)

    Also darf man keine wirkliche Gefahr für andere darstellen und ist somit nicht mehr Kennzeichnungspflichtig...

    MfG Fabsi
    Geändert von Mr. Blaulicht (23.10.2008 um 19:22 Uhr) Grund: Zitatfunktion korrigiert

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