Zitat Zitat von Tux Beitrag anzeigen
weil durch äußere Leuchtsysteme eine Verädnerung am Fahrzeug vorgenommen wurde und die Betriebserlaubnis erlöschen soll
Tatsächlich gibts ohne Gefährdung nur noch Mängelkärtchen, mit Gefährdung dann das Betriebsverbot. Man hat hier schwammige Regelung 1 gegen schwammige Regelung 2 getauscht. Ändert nix an der Sache, dass es nicht legal ist.

Dies ist aber auch inkorrekt, da ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nur dann vorliegt, wenn eine fest montierte äußere Veränderung gemacht wird. Wäre dies anders, dürfte man keine Autoantenne gegen unoriginale selbst auswechseln.
Für die Antenne gibts wiederum ne Regelung, die wiederum Ermessenessache ist. Von dem Tauschteil geht nicht mehr Gefahr aus als von dem Originalteil - wenn du natürlich ne Langwellenantenne aufs Dach wirfst und damit rumfährst, dann schon.

Es wird aber kein Polizist einem den Kopf abreissen, wenn man trotzdem einen leuchtenden Dachaufsetzer hat, falls amn an eine Unfallstelle kommt und durch viel Licht-Tarau die Unfallstelle sichert.
Wir haben hier gerade neue Frischlinge bekommen... DOCH!

PS: Es könnte höchstens sein, dass dem StGB etwas unterschwellig zu entnehmen ist.
Das StGB hat damit nix zu tun :-), das steht in der StVO, Anlage Bußgelder bzw StVZO, ebenfalls Bußgelder