
Zitat von
AkkonHaLand
3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)
Da muß ich nochmal einhaken, denn auch beim Zusammentreffen von BF und FF geht die Einsatzleitung nicht automatisch zum BF-Fahrzeugführer (es sei denn, die AAO oder eine Dienstanweisung schreibt solches vor, wobei die Dienstanweisung dann aber noch rechtmäßig sein muß).
Beispiele:
1. FF vor Ort, BF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist ein qualifizierter ZF der FF, höchstqualifizierter BF-Mann ist GF. Der BF-GF kann dem FF-ZF die Einsatzleitung nicht abnehmen, da er geringer qualifiziert ist.
Qualifiziert heißt in diesem Falle, daß der FF-ZF einen ZF-Lehrgang absolviert hat und nicht nur diese Funktion ausübt, was nach derzeitiger LVO-FF NW möglich ist.
2. BF vor Ort, FF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist der BF-GF, ein FF-ZF rückt nach. Letzterer kann die Einsatzleitung kraft Qualifikation übernehmen.
Eine Dienstanweisung die eine automatische Unterordnung eines höherqualifizierten Feuerwehrangehörigen unter einen niedriger qualifizierten vorschreibt wird wohl rechtswidrig sein.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim