Zitat Zitat von AkkonHaLand
3. In Bereichen mit einer Berufsfeuerwehr: Der FzgFü des ersten BF-Fzg übernimmt immer sofort, wenn er da ist. Weiter nach oben: GF, ZF, Brandabteilungsleiter, Wachführer, Leiter BF (ich hoffe ich habe keine Funktionen übergagen...)
Da muß ich nochmal einhaken, denn auch beim Zusammentreffen von BF und FF geht die Einsatzleitung nicht automatisch zum BF-Fahrzeugführer (es sei denn, die AAO oder eine Dienstanweisung schreibt solches vor, wobei die Dienstanweisung dann aber noch rechtmäßig sein muß).

Beispiele:

1. FF vor Ort, BF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist ein qualifizierter ZF der FF, höchstqualifizierter BF-Mann ist GF. Der BF-GF kann dem FF-ZF die Einsatzleitung nicht abnehmen, da er geringer qualifiziert ist.

Qualifiziert heißt in diesem Falle, daß der FF-ZF einen ZF-Lehrgang absolviert hat und nicht nur diese Funktion ausübt, was nach derzeitiger LVO-FF NW möglich ist.

2. BF vor Ort, FF rückt nach. Einsatzleiter vor Ort ist der BF-GF, ein FF-ZF rückt nach. Letzterer kann die Einsatzleitung kraft Qualifikation übernehmen.

Eine Dienstanweisung die eine automatische Unterordnung eines höherqualifizierten Feuerwehrangehörigen unter einen niedriger qualifizierten vorschreibt wird wohl rechtswidrig sein.