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Thema: Trunkenheits-Unfall: POL eigenmächtig informieren?

  1. #16
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von ZickZack
    Ihr habt als Deutsche Staatsbürger die Pflicht eine solche Straftat (ja, richtig - Straftat!) anzuzeigen!
    Zeig mir wo dasssss steht !!!

    (Ich "bewundere" ganz ehrlich die Inbrunst, mit der hier mache Halb- und Viertelwahrheiten, in o.g. Zitat aber voll das Falsche, "verkünden" !!)

    Ansonsten: lies mein Posting etwas weiter oben !


    Werner

  2. #17
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    Zitat Zitat von Heros Ennepe 01
    Mahlzeit,

    Ich weis nicht aber wenn RD und FF an der Unfallstelle sind, pasiert das doch nicht zufällig. D.h. es müsste doch ne Meldung an der LST vorhanden sein, oder nich? Wenn der RD nich grade zufällig an dem VU vorbeigefahren ist, sprich gerufen wurde wegen Personen Schaden muss die POL auflaufen egal wer welche ansicht hat.
    Hier muss ich dem Heros zustimmen. OK, in Bayern zumindest wird durch jede RLST auch die Pol informiert sobald das Stichwort VU fällt. Und wenn du keine Pol wünschst, kommt sie trotzdem ;-)
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  3. #18
    Heros Ennepe 01 Gast
    Moin allerseits,

    Weis ja nicht wie es im rest der Republick gehandhabt wird, aber bei uns in NRW (in Bayern anscheinend auch wenn ich den Kondensator richtig gelesen habe) werden Rettugsmittel jeglicher art über die Leitstelle Koordiniert. Macht ja auch sinn wozu braucht man denn auch sonst so etwas wenn der Stadtbrandfürst alles nach Gutsherren art regelt. (sorry will hier keinen Grabenkampf aber wenn der EL der FF sacht brauchen wa nich kommt mir das grad ma so vor)
    Spass beiseite..... ich weis grade nicht ob es da ne DV o.ä. gibt dasss die LST die POL informieren muss, jedoch aus meiner Beobachtung herraus wird die Pol zusätlich informiert.

  4. #19
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    4.289
    Moin moin,

    dann verschärfen wir doch einfach mal die Ausgangssituation:
    Ihr kommt zufällig als Feuerwehr in Begleitung eines RTW (auf der Rückfahrt von einer Übung) an einem Unfall vorbei. Dieser hat sich auf einer kleinen, kaum befahrenen Nebenstrasse ereignet. Der Fahrer des Unfallwagens hat - vermutlich unter Alkoholeinfluss, wie er Euch gegenüber auch offen zugibt - die Gewalt über sein Auto verloren und ist seitlich beim Schleudern gegen einen hohen Bordstein gerutscht, die Vorderachse ist gebrochen. Bei dem Manöver verletzt sich der Fahrer (Kopfplatzwunde, evtl. gebrochener Arm). Ausser dem Fahrzeug ist nichts beschädigt.
    Und nun: Polizei oder nicht?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #20
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    dann verschärfen wir doch einfach mal die Ausgangssituation:
    Ihr kommt zufällig als Feuerwehr in Begleitung eines RTW (auf der Rückfahrt von einer Übung) an einem Unfall vorbei. Dieser hat sich auf einer kleinen, kaum befahrenen Nebenstrasse ereignet. Der Fahrer des Unfallwagens hat - vermutlich unter Alkoholeinfluss, wie er Euch gegenüber auch offen zugibt - die Gewalt über sein Auto verloren und ist seitlich beim Schleudern gegen einen hohen Bordstein gerutscht, die Vorderachse ist gebrochen. Bei dem Manöver verletzt sich der Fahrer (Kopfplatzwunde, evtl. gebrochener Arm). Ausser dem Fahrzeug ist nichts beschädigt.
    Und nun: Polizei oder nicht?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hallo,

    ich würde das ganze aufjeden fall der Leistelle mitteilen das die dann einen einsatz aufmachen kann. Und die würde dann alles weiter ein die wege leiten.
    gruß

  6. #21
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    22.11.2005
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    467

    ufalll

    Zitat Zitat von FiReFiGhTeR--OD
    Hallo,

    ich würde das ganze aufjeden fall der Leistelle mitteilen das die dann einen einsatz aufmachen kann. Und die würde dann alles weiter ein die wege leiten.
    gruß
    dann kann man das nähmlich abrechnen gell !!!!

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  7. #22
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Zitat Zitat von Brandbatsch
    dann kann man das nähmlich abrechnen gell !!!!

    Gruß Michael
    ja klar das auch waren ja auch schließlich im Einsatz.

  8. #23
    Registriert seit
    10.12.2001
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    2.651
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    dann verschärfen wir doch einfach mal die Ausgangssituation:
    Ihr kommt zufällig als Feuerwehr in Begleitung eines RTW (auf der Rückfahrt von einer Übung) an einem Unfall vorbei. Dieser hat sich auf einer kleinen, kaum befahrenen Nebenstrasse ereignet. Der Fahrer des Unfallwagens hat - vermutlich unter Alkoholeinfluss, wie er Euch gegenüber auch offen zugibt - die Gewalt über sein Auto verloren und ist seitlich beim Schleudern gegen einen hohen Bordstein gerutscht, die Vorderachse ist gebrochen. Bei dem Manöver verletzt sich der Fahrer (Kopfplatzwunde, evtl. gebrochener Arm). Ausser dem Fahrzeug ist nichts beschädigt.
    Und nun: Polizei oder nicht?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Klare Sache: In dem Fall mache ich mich strafbar, wenn ich gegen den Willen des Verunfallten die Polizei informiere!!!

    Zur eigentlichen Frage: Natürlich wird die Polizei gerufen! Denn: weder die Feuerwehr noch der Rettungsdienst hat das Recht eine Strasse, besonders eine Autobahn nach einer Sperrung wieder freizugeben! Ausserdem hat weder der Rettungsdienst noch die Feuerwehr das Recht eine Strasse zu Sperren! Es ist nur eine Absicherung nach dem Minimalmaßstab ("So viel wie nötig-so wenig wie möglich!") durchzuführen. Auch die vielfach beobachtete "Verkehrsleitung" ist der Feuerwehr wie auch dem RD nicht erlaubt! Die Unfallstelle ist immer so abgesichert, dass keine weiteren Unfälle provoziert werden. (Was auf Strassen mit einer Spur pro Richtung häufig einer Sperrung entspricht, aber nur eine Absicherung ist!) Wer von den Usern dieses Forums ist eigentlich Vollzugsbeamter? Ich meine hier nicht den "kleinen, doofen" Verwaltungsvollzugsbeamten der Psychiatrische Einweisungen fährt (Anordnen kann das nur ein Vertreter der Kommune in Verbindung mit einem Amtsarzt) sondern den echten Vollzugsbeamten (also Polizei, Justiz, oÄ.)

    Anders sieht das aus, wenn die Polizei um Amtshilfe bittet. Dann KANN der Einsatzleiter im Rahmen dieser Amtshilfe die Sperrung vornehmen lassen. Aufheben MUSS die Sperrung aber IMMER die Polizei! (Wie es in der Praxis läuft weiss ich selber! Gesetzeskonform ist es trotzdem NICHT! - Nur um den Postings "Das machen wir aber immer bei der FF" im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen!) KANN übrigens deshalb, weil der EL dafür Personal haben muss. Wenn der EL entscheidet, "dafür habe ich keine Leute" müssen auch die lieben "Freunde und Helfer" aus ihrem Auto aussteigen und im Regen so lange stehen bleiben, bis der EL die Strasse als geräumt deklariert! (Ein Tip aus der Praxis: ein LF8 oder anderes Fzg der FF so geparkt, dass die Pol nicht heimlich wegfahren kann erleichtert den Polizeibeamten die Entscheidung ungemein ;-) )
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  9. #24
    c2h6 Gast
    Noch einige Details zum Vorfall:

    EDIT: Es wurde nichts gesperrt (war gar nicht nötig, Unfallauto blieb im abgesperrten Bereich liegen), lediglich die linke Spur in einem 4-spurigen (zusammenhängende Spuren ohne Trennung) Baustellenbereich wurde mit Einsatzfahrzeugen belegt. Die Verkehrssituation (zäh fließender Berufsverkehr, ca. 20km/h) würde ich als relativ ungefährlich einstufen.

    Unfallort ist im Baustellenbereich einer BAB, linke Spur wird nach rechts versetzt (die danebenliegenden Spuren natürlich auch). Unfallfahrer fuhr geradeaus weiter durch einige Baken und dann in die Baustellen-Mittelleitplanke, und verschob diese ca. 1m nach links. Fahrzeug hat starken Frontschaden, an der Leitplanke ist kaum was zu erkennen, einige Baken wurden überfahren. Glücklicherweise ist in Gegenrichtung die Linke spur in diesem Bereich ebenfalls abgesperrt und so hat das Verschieben der Mittelbarriere keine weiteren Folgen. Soweit der FF'ler mitbekommen hat, hat der Unfallfahrer per Handy Leitstelle (die dann RD und FW per FME alarmierte) informiert. Einsatzstichwort der LS enthält Zusatz "npol" (=keine Polizei). Bei Eintreffen der FF war RD bereits vor Ort und versorgte den Fahrer. Schlepp traf nach ca. 15mins ebenfalls ein und barg das Fahrzeug. Das Bundesland ist Hessen. Der Unfallort ist ein Unfallschwerpunkt mit 3 oder 4 ähnlichen Unfällen in den vergangenen 10 Tagen.

    Von "Personenschäden" spricht man meines Wissens nur bei Einwirkung auf andere Personen, nicht bei Selbstverletzung des einzigen Verursachers, oder? Daher bin ich vorsichtig mit der Aussage "bei Personenschäden ist die Pol immer zu rufen"

    Und jetzt die dem FF'ler unbekannten Variablen:

    1. Es wäre denkbar daß Polizei später doch noch eintraf (FF war nur 20 Minuten vor Ort). Vielleicht waren sie einfach beschäftigt und kamen erst später. Aber wenn Leitstelle "npol" sagt dann wird sie sie wohl nicht gerufen haben.
    2. Es wäre denkbar daß der Polizei die Daten des Verursachers gemeldet wurden, ohne daß diese vor Ort war.
    3. Nebenbei fiel nach dem Einsatz irgendwo in der FF die Bemerkung, daß der Fahrer "wohl etwas getrunken hatte und deshalb keine Polizei wollte". Da der Fahrer bereits im RTW saß und nur mit dem RD direkten Kontakt hatte, bestehen keine direkten Anhaltspunkte für einen Alkoholeinfluß, außer dieser Bemerkung, die allerdings auch aus der Luft gegriffen sein könnte.

    Da der FF'ler recht neu in der Wehr ist, möchte er sich (noch) nicht unbeliebt machen durch Hinterfragen oder Kritik. Das wird er sicher später anders sehen, an sich nimmt er kein Blatt vor den Mund, aber zunächst möchte er die Leute etwas kennenlernen bevor er sich gleich wie ein Elefant im Porzellanladen verhält, vor allem da vielleicht gar nichts dahinter ist, weil z.B. die Polizei sehr wohl informiert wurde und gar kein Alk im Spiel war, er dies aber nicht mitbekommen hat. Um dies in Erfahrung zu bringen, müßte er jedoch bei Pol oder Leitstelle etc. nachfragen und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit negativ auffallen.
    Geändert von c2h6 (29.08.2006 um 10:55 Uhr)

  10. #25
    c2h6 Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Klare Sache: In dem Fall mache ich mich strafbar, wenn ich gegen den Willen des Verunfallten die Polizei informiere!!!
    Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluß (über dem erlaubten Maß) ist eine Straftat. Wenn ich Kenntnis einer Straftat erlange, soll es strafbar sein, diese anzuzeigen??? Ich denke es ist dann schon eher Sache des Staatsanwalts zu prüfen, ob die Anklage nachträglich fallengelassen werden muß, weil die Schweigepflicht verletzt wurde.

    Als medizinisches Personal Schweigepflicht, ok. Wie siehts aber mit FF aus (sofern der Patient auch dieser gegenüber offen gesprochen hat und nicht der RD "geplaudert" hat?)
    Geändert von c2h6 (29.08.2006 um 11:05 Uhr)

  11. #26
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    Zitat Zitat von c2h6
    Das kann ich nicht ganz nachvollziehen. Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluß (über dem erlaubten Maß) ist eine Straftat. Wenn ich Kenntnis einer Straftat erlange, soll es strafbar sein, diese anzuzeigen??? Ich denke es ist dann schon eher Sache des Staatsanwalts zu prüfen, ob die Anklage nachträglich fallengelassen werden muß, weil die Schweigepflicht verletzt wurde.

    Als medizinisches Personal Schweigepflicht, ok. Wie siehts aber mit FF aus (sofern der Patient auch dieser gegenüber offen gesprochen hat und nicht der RD "geplaudert" hat?)
    Pfarrer haben doch auch eine Schweigepflicht, die dürfen auch keinen Straftäter verpfeiffen!

    Meine Meinung ist halt: Gibt man der RLST die Lage "VU mit Verletzungen XXX und Moritz 3" durch, dann wird die schon richtig handeln, dann ist das nicht mehr eure Aufgabe.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  12. #27
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    Zitat Zitat von c2h6
    Als medizinisches Personal Schweigepflicht, ok. Wie siehts aber mit FF aus (sofern der Patient auch dieser gegenüber offen gesprochen hat und nicht der RD "geplaudert" hat?)
    So weit ich weiss, gilt die Schweigepflicht immer und überall für im Dienst (welcher auch immer) erlangte Informationen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene keine Verbreitung der Information wünscht.
    Müssen Feuerwehrler diesbezüglich keine Schweigepflichtserklärung unterschreiben? Das kann ich mir kaum vorstellen! Dann dürfte ja jeder Feuerwehrler alles weitererzählen, was er zum Beispiel bei einer Wohnungsöffnung erfährt oder sieht (oder riecht!).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #28
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    Thema: Schweigepflicht
    Darf ich hierzu LPN San (2. Auflage), Seite 506, Punkt 3 zitieren ?

    [Die Schweigepflicht kann nur gebrochen werden, wenn...]

    3. eine rechtfertigende Notstandslage vorliegt (z.B. wenn das Rettungsdienst-
    personal nach gründlicher Güterabwägung zu der Überzeugung kommt, dass
    zum Schutz des Lebens einer anderen Person diese oder auch die Polizei über
    den Patienten informiert werden muss) [...]

    Sicherlich, die Auslegung würde ich mir nicht anmassen, dafür hat es das
    geeignete Personal (Rechtsanwälte), aber meiner eigenen Meinung nach
    würde die alkoholisierte Person im Strassenverkehr durchaus eine Gefährdung
    für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

    Gruss,
    Tim

    PS: Mal die andere Seite bedenken: Was wird die Versicherung des Verunfallten
    sagen, wenn sein Unfall zwar so schwerwiegend war, das RD/FW vor Ort waren,
    er möglicherweise ins KH musste (und sei es nur ambulant), aber die POL seinen
    Unfall nicht aufgenommen hat ... da wird sie sicher ohne geringstes Nachfragen
    die Schadensregulierung vornehmen, oder? (Ich glaube nicht ^^)
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  14. #29
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    310
    Zur ganzen Diskussion:

    Wo verstoße ich gegen die Schweigepflicht, egal in welchem Fall, wenn ich der Leitstelle nur Bescheid gebe "Brauchen hier die POL" ?????

    Ich muss doch keinem sagen "Ich habe die Vermutung, der ist besoffen!"!!!

    Daher weder ein Verstoß gegen die Schweigepflicht, meiner Anzeigepflicht bin ich allerdings nachgekommen. Alles gut. Der Herr in Grün wird ja wohl wissen, was er zu tun hat!

    Melden macht frei hieß es bei der Bundeswehr!
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  15. #30
    c2h6 Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    So weit ich weiss, gilt die Schweigepflicht immer und überall für im Dienst (welcher auch immer) erlangte Informationen, wenn davon auszugehen ist, dass der Betroffene keine Verbreitung der Information wünscht.
    Wenn also die FF zu einem Brand gerufen wird und ein FW'ler beobachtet jemand der Feuerzeug und Benzinkanister hinter dem Haus ins Gebüsch wirft und wegrennt und mit dem Auto davonbraust, muß er davon ausgehen daß der vermutliche Brandstifter nicht an einer Weitergabe seiner Beschreibung und seines Autokennzeichens interessiert ist und sollte niemandem etwas davon erzählen?

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