Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 29 von 29

Thema: Lohnfortzahlung

  1. #16
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    832
    Frag doch einfach nach ;)
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  2. #17
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #18
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    ich denke, dass die Gemeinde, vertreten durch den Bürgermeister als obersten komunalen Vorgesetzten der Feuerwehr sehr wohl eine Dienstanweisung diesbezüglich erlassen kann. Allerdings kann man solche Missstände bei bestehender Personalknappheit bei Feuerwehreinsätzen mit Sicherheit über die Presse "anprangern".

    Gruß, Mr. Blaulicht
    wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

    Suche mal weiter....
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo !

    Die Gemeinde möchte ich erleben die von ihrer Feuerwehr erwartet das, wenn der Arbeitnehmer seine Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber gegenüber der Gemeinde geltend macht, diese nicht zum Einsatz kommen sollen, weil dafür ja Kosten entstehen die die Gemeinde aber beim Versicherer bzw. Verursacher oder Besteller des Einsatzes wieder zurückholt.

    Das wäre dann Betrug gegenüber dritten(Versicherung,Verursacher), kosten geltend zumachen die dann nicht weiter gegeben werden !!

    So hört sich, das für mich, aus der Fragestellung heraus an...

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  5. #20
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Ich würde sagen das kommt ganz auf die Umstände an.

    Die Stadt/Gemeinde hat für ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
    Dazu gehört (Theoretisch) das eine ausreichende Anzahl an Kräften zur Verfügung steht.

    Der Oberste Chef der FW kann natürlich anordnen das bestimmte PErsonen nicht bei Alarm kommen sollen. Wenn dies nicht so währe, dann bräuchte man ja auch nur eine Schleife für alle!

    Wenn jetzt auch ohne das die z.Zt. arbeitenden FW´ler eine AUSREICHEND STARKE Personaldecke VERFÜGBAR ist, DANN denke ich kann der Vorgesetzte durchaus entscheiden: NEin du zwischen 8.00 und 18.00 nicht bzw. nur bei Vollalarm.

    Geht der FW´ler trotzdem, so hat er das auf eigene Veranlassung, gegen die ausdrückliche Anweisung getan, und hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. (AG bekommt kein Geld, muss aber auch nichts fortzahlen)

    Ein RECHT AUF EINSATZ habe ich noch in keinem BRandschutzgesetz gesehen...

    Ein Betrug kann ich da nicht erkennen, da entweder nach Fallpauschalen oder nach Anzahl der eingesetzten Kräfte abgerechnet wird. Mir ist keine Abrechnung bekannt wo nach Schülern, Arbeitern und Arbeitslosen unterschieden wird!!!

    Wenn die geforderte Leistung auch ohne Lohnausfall erbracht werden kann, ist es eine reine Entscheidung der Kostenminimierung und in Zeiten Knapper kassen auch gerechtfertig.

    Wobei Ich grundsätzlich FÜR Lohnausfall bin, freilwillig heißt nicht UMSONST!
    (Wenn ich mich bei der BW freiwillig für einen Auslandseinsatz melde, bekomme ich noch einen dicken BAtzen oben drauf, NEBEN meinem normalen Sold)
    Und mir sollen zumindest dadurch keine NAchteile in FORM von realen Lohnverlust entstehen. Wenn es keinen Lohnausfall gäbe, dann könnte ich ansonsten auch sagen jeder bringt zum Einsatz 150Eur. pro Tag bar mit, ist am Monatsende dasselbe! Nur wenn kein Lohn ausfällt/ausfallen muss, dann braucht auch nichts bezahlt zu werden.

    ABER:
    ISt die Tagesalarmstärke NICHT im ausreichendem Maße mit genügnd Reserve gesichert, dann sehe ich keine Möglichkeit gewisse Leute Quasi abzubestellen, da diese ja wirklich benötigt werden.
    DAs gibt dann tatsächlich wohl keine Rechtsgrundlage mehr her.

    Gruß
    Carsten

  6. #21
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Teletector
    wohl eher nicht. Alle Satzungen,Erlässe, Dienstanweisungen etc. müssen im Einklang mit der jeweiligen Gesetzgebung stehen. Sprich, eine Kommune darf sich nicht darüber hinwegsetzen.

    Suche mal weiter....
    Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467

    Lohn

    Ich würde mit meinem Arbeitgeber(der zahlt mir für geleistete Arbeit Kohle!) fragen und auch den Wehrführer ansprechen , wenn keine Regelung getroffen wird gehe ich Arbeiten (möchte kein Hartz IV Empfänger werden)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  8. #23
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Und wo steht, dass alle kommen müssen, wenn alarmiert wird?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Für Niedersachsen steht dies im Niedersächsischem Brandschutzgesetz.
    Dort sind u.a. die Rechten und Pflichten eines Freiwillen FW-Angehörigen geregelt.
    Z.Bsp. steht da auch, dass der Arbeitgeber die entgangene Arbeitszeit ersetzt bekommt.

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  9. #24
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #25
    Registriert seit
    09.04.2005
    Beiträge
    664
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    das mag sein, aber wo steht, dass jeder Feuerwehrmann bei Alarmierung kommen muss?

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wie schon mein Vorredner weiter vorne beschrieben hat, unter §11, Absatz 4.
    Sinngemäß: "...Mitglieder der freiwilligen FW sind verpflichtet an , Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen teilzunehmen."

    Da dieses Gesetz für jeden FW-Angehörigen anzuwenden ist, muss auch jeder bei Alarmierung am Einsatz teilnehmen.

    Grüße vom Murxer
    mein Name ist Programm

  11. #26
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    es gibt da keine Ausnahmen (Aufsichtspflicht o.ä.)? Das heißt, jeder Klemptner, der gerade bei einem Wasserrohrbuch ist, muss seine Arbeit verlassen, um zu einem Feuerwehreinsatz zu gehen? Gilt das auch für Lehrer, Kindergärtnerinnen etc.? Oder hauptamtliches Rettungsdienstpersonal? Darf ein Disponent die Leitstelle verlassen (quasi, nachdem er sich selbst angepiepst hat), wenn er Mitglied der betroffenen Feuerwehr ist?
    Und wie sieht´s bei Krankheit aus? Muss ich auch mit einem gebrochenen Fuss zur Feuerwehr? Oder betrunken?
    Ich kann mir gut vorstellen, dass es Dienstanweisungen geben DARF (über den Sinn und Unsinn will ich hier gar nicht diskutieren), die das Fernbleiben von der Arbeit zu "Feuerwehrzwecken" untersagt. Und genau so kann ich mir auch vorstellen, dass so eine Dienstanweisung von seiten der Feuerwehr (durch den Bürgermeister o.ä.) kommt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  12. #27
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Also ich verstehe den entsprechenden Paragraph so, dass ein FFW´ler zu für Ihn angesetzten Übungen, Diensten und Alarmierungen kommen muss.
    Das dürfte ja in jedem Bundesland so gelten.

    Allerdings denke ich verbietet dieses Gesetz nicht, dass der Wehrführer bestimmen kann, das gewisse Personen zu gewissen Zeiten NICHT kommen sollen.
    Trifft er diese Anordnungen, so würde der Alarm für diese Personen einfach nicht gelten, diese würden also schlicht und einfach nicht alarmiert sondern höchstens durch das Piepen des Melders Informiert und hätten demzufolge weder eine Einsatzpflicht, noch einen Anspruch auf freistellung gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der deshalb wiederum keinen Anspruch auf Lohnausfallerstattung hat.

    Würde man das Gesetz so auslegen, das jeder FW´ler zu JEDEM Alarm kommen müsste, so dürfte es ja keine Gruppenbildung, wechselnde Bereitschaften und Tag/Nacht unterscheidungen mehr geben.
    In jeder Gemeinde nur noch eine RIC/Schleife für alle.
    Und zum Brand der freistehenden Mülltonne auf dem Schulhof rücken dann 45 Mann aus, wovon die Hälfte beim Nichtstun 30Eur. die Stunde kostet.

    Gruß
    Carsten

  13. #28
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    427
    Zitat Zitat von QuattroFW
    Hallo wer kann mir sagen wie es ist wenn ich während der Arbeit oder vor der Arbeit einen Alarm bekomme und ich zum Einsatz gehe. Wer zahlt mir für die Einsatzzeit den Lohn? Bzw. Denn Lohnersatz. Kann die Gemeinde es verweigern den Lohnersatz an die Firma zu zahlen. Wenn die Gemeinde sagt wenn etwas ist bleib auf der Arbeit bzw. Fahr zur Arbeit und gehe nicht zum Einsatz? (So nach dem Motto komme nur wenn du kostenfrei bist)

    Würde mich mal interessieren wer mir etwas dazu sagen kann.

    MFG QuattroFW

    Wünsche euch noch ne Ruhige Schicht!
    Huiuiui, wenn des wirklich der Fall wäre (was natürlich keiner hofft), dann denke ich, dass in so einer entsprechenden FW der Dienst eingestellt wird / werden kann.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  14. #29
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hi,

    wenn es so ist, dass dann der Dienstbetrieb gefährdet währe, dann geht das natürlich keinesfalls.
    Ich glaube das bezweifelt hier wirklich KEINER!!!

    Aber es gibt ja durchaus, wenn auch selten, Wehren, wo auch ohne die sich gerade an der Arbeitstelle befindlichen Aktiven eine mehr als ausreichende Personaldecke besteht.

    Was sollte dagegen sprechen wenn in einer solchen Situation die arbeitenden Aktiven ersteinmal in der zweiten Reihe stehen. Dieses dient ja zudem nicht nur der Gemeinde, die dadurch Geld spart und dieses für andere ZWecke wieder ausgeben kann(Es wird ja pauschal abgerechnet), zum anderen dient es aber auch dem AN, der nur noch bei wirklich großen Sachen die Arbeitsstelle verlassen muss und so den Ärger im Betrieb absolut minimiert.

    Gruß
    Carsten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •