Zitat Zitat von loxi
Ich kenne die Entsprechenden Paragraphen und da steht definitiv nix von wegen es obligt der Entscheidung der Leitstelle ob Sonderrechte angewandt werden dürfen.
Es steht "nur" drin, dass für die Verwendung von SoRe "Höchste Eile Geboten" sein MUSS. Und das entscheidet nunmal die Leitstelle, weil diese die meisten Informationen hat.

Wenn z.B. die Leitstelle dir Mitteilt "Kindernotfall, blabla-Einsatzort-blub, es ist NICHT höchste Eile geboten" und du fährst mit, dann war das Mißbrauch von Sonderrechten, obwohl es hieß "Kindernotfall".
Und warum??? Weil der Fahrer nunmal nicht alle Infos hat, die die Leitstelle hat. Deswegen entscheidet die Leitstelle nunmal ob erlaubt oder eben nicht.

Zitat Zitat von loxi
Dazu bräuchte die Leitstelle den Rang einer zur Ausstellung von Genehmigungen Berechtigten Behörde. Und das ist sie definitiv nicht.

Wenn ein Feuerwehrmann einer WF Sonderwarneinrichtungen auf dem privat PKW hat, hat er die i.d.R. nicht nur um zwischen Tor 1 und Tor 2 mit viel Licht und Lärm im Werk auf und ab zu fahren, sondern die Genehmigung dafür schließt i.d.R. die Genehmigung für die von Etienne genannten Fall mit ein. Natürlich ist auch er an §35 StVO gebunden, dass heißt nur Einsetzen wenn höchste Eile geboten ist etc.
Wie schon erwähnt, bitte ich die eine Kopie der Sondergenehmigung, die für ein WF-Fahrzeug ausgestellt wurde, und dies so erlaubt hier rein zu stellen (alternativ per email an mich).

Da den WF's wie auch z.B. GVG Gasvertriebe oder GEW (Energieversorgungsunternehmen in Köln) oder auch RWE (welchem "Verein" ich zudem angehöre) Solche "Sondergenehmigungen erteilt wurden und diese nur SoRe gestattet, wenn die zuständige Leitstelle diese für den betreffenden Einsatz "Genehmigt".


MfG Fabsi