
Zitat von
loxi
Dazu bräuchte die Leitstelle den Rang einer zur Ausstellung von Genehmigungen Berechtigten Behörde. Und das ist sie definitiv nicht.
Wenn ein Feuerwehrmann einer WF Sonderwarneinrichtungen auf dem privat PKW hat, hat er die i.d.R. nicht nur um zwischen Tor 1 und Tor 2 mit viel Licht und Lärm im Werk auf und ab zu fahren, sondern die Genehmigung dafür schließt i.d.R. die Genehmigung für die von Etienne genannten Fall mit ein. Natürlich ist auch er an §35 StVO gebunden, dass heißt nur Einsetzen wenn höchste Eile geboten ist etc.