Dachaufsetzer ohne Beleuchtung sind meines Wissens nach zugelassen.StVZO:
§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
Für Blaulichter gibt es eine Zulassung (so man denn berechtigt ist).
Nur die Haube eines Blaulichtes ist Teil einer Beleuchtungseinrichtung, für die es aber keine nichtlichttechnische Zulassung gibt.
Das Argument ist ja kein Kabel dran, kann so nicht gelten, da ich mir dann wie oben schon erwähnt auch 5 Paar Nebelscheinwerfer draufpacken könnte mit der Argumentation, ist ja keine Lampe, kann ja nicht leuchten (siehe StVZO).
Wer meint, das ist zulässig, kann sich ja mal so ein Ding aufs Dach setzen und in eine Verkehrskontrolle fahren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.
Nebenbei, je nach dem welcher Effekt damit erzeugt wird/werden soll ist es womöglich auch noch Amtsanmaßung.......
duese