Alles was an Licht am Fahrzeug angebracht ist, muß funktionstüchtig sein. (Deshalb sind z. B. Schutzabdeckungen über Nebelscheinwerfern wie bei Rallyfahrzeugen verboten)
Alles was funktioniert muß auch zugelassen sein.
Ein Gehäuse eines Blaulichtes ist eine Beleuchtungstechnische Einrichtung. Sonst könnte ich auch argumentieren, ein Schweiunwerfer ohne Birne wäre kein Scheinwerfer und mir für die Optik 5 Paar Scheinwerfern an Kiste basteln.
Kurz und gut meiner Kenntnis nach sollte sich der jenige besser nicht erwischen lassen.
duese