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Thema: Sonderrechte im Hausnotruf

  1. #46
    Jens1985 Gast
    @Florian Geeste


    ich glaube du hast dich da ein bischen verrant, ich weis nicht warum du so krampfhaft ein problem mit SoSi in bestimmten situationen hast.

    Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
    das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

    Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

    Wenn man nach deiner Rechtsauffassung gehen würde, dann müsste auch in der STVO nicht nur drinstehen, wer SoSi nutzen darf, sondern auch in welcher SPEZIFISCHEN Situation, das heist es müsste drinstehen, " 1. die FW XY, darf bei einem ÖL einsatz mit SoSi fahren, 2. die FW XY darf bei einem Dachstuhlbrannt mit SoSi fahren.............und so weiter, hunderte seiten",
    da das aber NICHT so ist, ist das beim HND kein problem wenn er SoSi nach den vorgaben der STVO einsetzt.

    Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.

    Ich hoffe es ist einigermaßen klar rübergekommen, was ich sagen will, es gibt nunmal situationen, in denen SoSi im HND gerechtfertigt ist, sonst hätte und (MHD) die Kreispolizeibehörde wohl kaum gesagt, das wir das in bestimmten Situationen dürfen. Aber ich weis echt nicht, warum ihr da so massive probleme mit habt.

    Gruß Jens

  2. #47
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    Es ist doch völlig klar, wenn ein Fahrzeug, einer Hilfsorganisation (nein ich rede nicht von verenas HND oder von der Caritas oder von wem auch immer ),
    das von einer behörde zugelassene SoSi einsetzt, um Gefahr von Leib und Leben, hohen sachwerten.......... abzuwenden , dann ist das selbstverständlich völlig Legal !

    Was du ansprichtst, von wegen HND wäre keine Organisaton der BOS ist natürlich richtig, aber z.b. die JUH oder der MHD SIND Organisationen der BOS, und durfgen SoSi haben und einsetzen, sobalt die in der STVO genannten voraussetzungen gegeben sind.

    ...

    Wie gesagt, dein vergleich hinkt ziemlich, so dürfte ja auch ein KTW, wenn er auf dem weg zu einem Kommerziellen San-Dienst ist, was ja auch keine Hoheitliche aufgabe ist, und er an nem VU vorbeikommt ja auch kein SoSi einsetzen um die Unfallstelle abzusichern, weil er ja in Kommerziellem auftrag einer HiOrg unterwegs ist.
    Es ist nicht völlig klar, dass eine BOS-Organisation ein Fahrzeug mit SosiAnlage zum Hausnotruf einsetzen darf. Du irrst in Deinem Beispiel und ich will auch erklären warum.

    Wenn zum Beispiel die JUH an einem Standort sowohl Rettungsdienst als auch Hausnotruf ausübt, dann ist das optisch alles einfach "die JUH". Juristisch aber sind es zwei Gesellschaften. Schau mal für einen speziellen Fall in das zuständige Handelregister. Du wirst Beispielsweise (hier geht es ja nur um ein Beispiel) für die genannte Adresse zweimal die JUH finden, nämlich einmal JUH e.v. mit Unternehmensgegenstand Rettungsdienst und einmal zum Beispiel JUH gGmbh (gemeinnützige GmbH) mit Unternehmensgegenstand Hausnotruf. In der Praxis sind beides die selbe Adresse, vielleicht sogar die selben Telefonnummern und die selben Fahrzeuge, weil man Synergieeffekte nutzt. Aber die Nutzung der Sonderechtsanlagen sind nur für den einen Zweck genehmigt worden nicht für den zweiten.
    Dieses Beispiel dürfte sinngemäß auf die meisten zutreffen.

    Weiter hast Du die SoSi zum Absichern einer Unfallstelle erwähnt. Hier handelt es sich micht um Sonderrechte sondern um die Benutzung einer Warneinrichtung. Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.

    Warum etwas gegen die SoSi-Benutzung zu sagen ist? Weil es juristisch gesehen Amtsanmaßung ist wenn man SoSi im Hausnotruf verwendet.

    Noch was zu Deinem Beispiel:
    Wenn ein Hausmeister mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs ist und er erhält einen Anruf, dass seine Frau zwei Straßen weiter gerade ernsthaft verletzt wurde, darf er auch nicht mit SoSi zu diesem Notfall fahren, nur weil er gerade solch ein Fahrzeug besitzt.

  3. #48
    Jens1985 Gast
    Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, wöfur gibts denn den § 38 STVO ? da steht doch so etwas klar drin, wenn ich mitm MTW oder LF irgendwo unterwegs bin, und 2 Km weiter en schwerer Vu ist, und ich z.b. den TH satz an board habe, dann fahre ich sofort mit sosi dahin, das wär ja z.b. auf der autobahn fast noch in Sichtweite, wenn ich nicht dahin fahren würde, wäre das § 323 c STBG nämlich unterlassene Hilfeleistung. Natürlich würde ich die Leitstelle darüber informieren, das ich dort hinfahre aber mehr auch nicht.

    Gruß Jens

  4. #49
    master19 Gast

    SoSi

    Sonderrechte = Das auserkraftsetzen der STVO ( auch ohne blaues Blinklicht und Einsatzhorn) z.B.: Halten auf Zebrastreifen oder in Halteverbotszonen, überfahren von Ampelanlagen, Geschwindigkeitsüberschreitung.... In Hessen ist das den Fahrzeugen der BOS in ausübung Hoheitlicher aufgaben (Polizei, Feuerwehr, KatS-einheiten, Ordnungsamt...) gestattet. Es ist auch den Mitgliedern dieser Gestattet. Das heißt, der Feuerwehrmann, der auf dem weg zum Einsatz und dem Gerätehaus ist, dem KatS angehörigen, aber nicht den Rettungsdienst Angehörigen, die NICHT als KatS-einheit alarmiert sind.

    Wegerecht = Andere Verkehrsteilnehmer müssen dem Einsatzfahrzeug platz machen (NUR mit blauem Blinklicht UND Einsatzhorn).

    NUR blaues Blinklicht = Ankündigung eines Geschlossenen Verbandes, Warnung vor einer Gefahrenstelle.

    Alles das weiß ich NUR für Hessen.

    Gruß master19

  5. #50
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Was dein letztes beispiel angeht, kann ich nur sagen Falsch, ...
    Gruß Jens

    Dann hast Du es nicht richtig gelesen.

  6. #51
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    Ich sehe das noch etwas anders:
    Die meisten Rettungsfahrzeuge sind steuerbefreit, da sie zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Auch bei anderen Fahrzeugen von HiOrgs sind die Finanzämter großzügig und gewähren Steuerfreiheit. Dafür darf das Fahrzeug aber nur zu bestimmten Zwecken eingesetzt werden. Wird so ein Fahrzeug dann kommerziell genutzt, z.B. in Konkurrenz zu Verenas Notdienst, dann hat die Organisation einen Kostenvorteil, den sie nicht haben dürfte. Das ganze nennt sich Steuerhinterziehung.

    Ein Fahrzeug, welches für Rettungsdienst oder KatS beschafft wurde, darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden! Und Hausnotruf ist keine gemeinnützige Tätigkeit, sondern eine auf gewinnerzielung ausgerichtete kommerzielle Dienstleistung.
    ***keine Signatur***

  7. #52
    Jens1985 Gast
    Wer sagt denn das das so ist???

    das ist doch nur eine vermutung, hier ist dieses Fahrzeug vom MHD eigens gekauft worden, nichts mit steuerfreiheit.

    @master19

    Ich weis nicht was du dir da grade zusammengeschrieben hast, aber ganz davon abgesehen, das dabei einige sache sachlich falsch sind, kann ich nicht wirklich verstehen was du uns damit mitteilen möchtest? Das sind alles sachen die jeder hier in und auswendig können sollte,

    p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich.


    Gruß Jens

  8. #53
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    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, >>> bei Einsatzfahrten <<< oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Quelle:http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php

    Edit:Kleinen Rechtschreibfehler verbessert

  9. #54
    Jens1985 Gast
    Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine EINSATZFAHRT


    Gruß Jens

  10. #55
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    Zitat Zitat von Florian Geeste
    Laut StvO bedeutet blaues Blinklicht in Verbindung mit Horn "Sonderrechte" und blaues Blinklicht (ohne Horn) allein "Absicherung einer Gefahrenstelle" ohne besondere Rechte.
    Falsch .. da sieht man mal das du die StVO in keinster weise verstanden hast.

    Zitat Zitat von Jens1985
    p.s. zum thema "bei uns in hessen" die STVO ist eine Bundesverordung, also in allen bundesländern gleich
    Das stimmt zwar prinzipiell, trotzdem kann jedes Bundesland bestimmte Bereiche der StVO so auslegen wie sie wollen.

    Zum Thema HND und komerziell ...
    Der HND ist ja wohl nicht weniger kommerziell wie der RD allgemein, den JUH, MHD, DRK oder BRK gehts doch auch nur um gewinnerzielen.
    Und ein HND Gerät ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Brandmeldeanlage, ein technisches Gerät das im Notfall einen Alarm auslöst, sprich, wenn einer den Notrufknopf drückt und der Alarm wird ausgelöst bzw er wird nach 24 std nicht betätigt, dann MUSS in erster Linie erstmal von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung gerechnet werden.
    Wäre ja das gleiche wenn ich allein zur BMA fahren würde, weils zu 99,9 % eh nur Fehlalarme sind.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #56
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    Zitat Zitat von Jens1985
    Genau, und wenn der HND zu einem EINSATZ mit dem RD alarmiert wird, z.b. Türöffnung, dann ist das eine EINSATZFAHRT


    Gruß Jens
    Hallo!

    Das wird aber nicht viel nützen, da 1. die anderen Verkehrsteilnehmer KEINE frei Bahn schaffen müssen und zum anderen die Abweichnung von den Vorschriften der StVOgrundsätzlich ein Verstoß darstellen würde, dieser dann im nach hinein nur über den rechtfertigenden Notstand begründet werden können.
    daher hat in jedem Fall ein genaue Abwägung zuerfolgen ob und in welchem Umfang Blaues Blinklicht und Einsatzhorn verwendet wird.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  12. #57
    Jens1985 Gast
    bla bla bla.... tut mir leid, aber wenn man meine posts nicht alle oder icht vernünftig lesen will, kann ich auch nichts dafür, ich denke ich habe meine aufassung hier ausführlich genug beschrieben und schließe mich Alex22 an, was seine aussage angeht.


    Gruß Jens

  13. #58
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    4.289
    Moin moin,

    welchen Sinn sollte es denn haben, dass der HND mit SoSi fährt? Wenn ein Notfall ist, ist der RD sowieso schneller, weil er nicht noch erst den Schlüssel holen muss. Und wenn eine tatsächliche vitale Bedrohung im Raum steht, dann wartet man nicht auf den Schlüssel, sondern öffnet die Tür anderweitig!
    In sofern ist es völlig egal, ob ein Schlüssel schnell oder langsam zur Wohnung kommt.
    Mein Gott, wer will den noch alles Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen. Alle Pflegedienste, alle niedergelassenen Ärzte, ... bald darf jeder ein Blaulicht auf dem Dach haben, der das Wort "Notfall" mit weniger als drei Fehlern schreiben kann!
    Da ich die meiste Zeit meines Lebens nicht im Einstz bin, ist es potentiell mein Leben und das meiner Familie, das durch solche Pseudo-Einsatzfahrten gefärdet wird. Denkt mal drüber nach.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #59
    Registriert seit
    27.06.2006
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    113
    Es gibt zu diesem Thema offenbar zwei Fraktionen:
    Die einen, die bereits den Hausnotruf mit SoSi fahren. Die reden sich das schön, weil sie es auch zukünftig machen.

    Die anderen, die die Sache sachlich betrachten und die SoSi für Hausnotruf mehr als in Frage stellen.

    Vermutlich gibt es bis dato keine juristische Klärung.

    Bei uns wird der Hausnotruf ohne SoSi gefahren, auch wenn die verwendeten Fahrzeuge eine entsprechende Anlage haben weil Sie auch für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden. Somit kann ich leider keine juristische Prüfung anzetteln. Unsere örtliche JUH kommt gar nicht auf die Idee SoSi im Hausnotruf zu verwenden.

    Vielleicht findet sich ja jemand der mal ein bisschen klagt ;-) dann wissen wir es genau.

  15. #60
    Jens1985 Gast
    Ja Mr. Blaulicht, deine aussage hinkt aber an dem Punkt "Tür eintreten" !

    Denn du kannst mir glauben, ich habe wie ich schon mal erwähnte ne ganze Zeit lang Schlüsseldienst gemacht, eine normale RTW besatzung, mit den Auf einem RTW vorhandenen Mitteln, kriegt eine Moderne Haustüre nicht auf, wir reden hier von 3-4 cm dicken Türblättern, mit Stahl-Einlage und mindestens 3 fach verriegelung, da kann sich ein 120 Kilo RA so oft gegenschmeißen wie er lustig ist, da passiert garnichts, einzige möglickeit Ziehfix und Multi Kat.
    Und die Türen von denen ich gerade Spreche, sind Standart, also der normalfall, in allen Wohnhaus Neubauten.

    Es ist ganz einfach so, das der HND dem RD wesentlich schneller die Tür aufmachen kann, als die FW. Das ist nunmal fakt.

    Natürlich gibts auch HNDs wie hier von andern usern beschrieben, die erst einen schlüssel irgendwo holen müssen, das dort SoSi keinen Sinn hat, ist mir auch klar.

    Klar es gibt auch alte oder Billige Wohnungstüren, die man einfach aufkriegt, aber das ist eher die seltenheit und unser Örtlicher RD würde da nicht anfangen, sich die knochen zu brechen und auch nicht anfangen noch 8 Min auf die FW zu warten, sondern sich lieber vom HND der bereits mit ihnen vor ort ist die Tür einfach aufschließen zu lassen!

    oder würdest du wenn du jemanden mit schlüssel neben dir stehen hast erstmal die FF nachalarmieren und dann die Tür aufsägen lassen???


    Hast du irgendwann mal ne schlimme erfahrung mit SoSi gemacht, oder warum hast du so nen Hass darauf das man SoSi in einer gesetzlich geregelten Situation einsetzt? (versteh das nicht falsch, ich will dich mit der Frage nicht ärgern, ich hab nur selten jemanden so negativ daüber reden hören?)

    Gruß Jens

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