Dann schau mal auf die Urkunde, da steht dann nämlich, wer die Beförderung ausgesprochen hat.
In Niedersachsen werden Dienstgrade ab Löschmeister durch die Gemeinde / Stadt ausgesprochen.
Das dürfte aber in allen anderen Ländern gleich sein, da damit ja auch rechtliche Dinge verbunden sind.
Z.B. müssen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein wie Lehrgänge, Dienstalter etc.
Mal eben einen Feuerwehrmann zum Löschmeister oder höher zu machen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist in allen Ländern gleich.
Der Bürgermeister wird sich natürlich(ausser kurz vor der Wahl) nicht vorne hinstellen und die Beförderung aussprechen.
Dienstgrade hinterher wegzunehmen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Hier gelten bestimmte Vorgehensweisen, da ja die Dienstgrade durch die Gemeinde verliehen wurden. Das ganze ist dann über ein Verwaltungsgericht überprüfbar. Es gab da auch schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht deswegen.
Hier spielt dann wieder das Thema rein, das die Feuerwehr eben kein Kegelclub ist, sondern eine Einrichtung der Stadt/Gemeinde. Und dabei spielen eben auch die Verwaltungs / Laufbahnvorschriften eine Rolle.
r.