Ich denke man muss hier im Grundsatz 3 Sachen auseinander halten

1. Qualifikation:
nach besuch eines entsprechenden Lehrgangs z.B. Gruppenführer
einmal erworben; innerhalb eines BL auf jedenfall weiter gültig

bei Wechsel eines BL wurde bei uns es immer anerkannt

2. DIenstgrad
zum Beispiel Löschmeister
wird von der Gemeinde ernannt; i.d.R. ist eine aberkennung nicht so einfach möglich, ab einer Gewissen Stufe muss das sogar vor Gericht

Bei wechsel der Wehr, Gemeinde und Kreis auch ohne weiters möglich;

3. Funktion

für diese wird man ernannt; oft geht eine Whal voraus.

aus dieser Funktion kann man ohne weiteres Gekickt werden

Mit der Einsatzleitung ist das immer so eine Sache, hat aber IMVHO nix mit dem Sitzplatz zu tun; sollte es an fronterfahrenen Führungspersonal fehlen so kann dies auch von 2 Personen ohne Probleme in enger Absprache gemacht werden..