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Thema: Frage: Dienstränge Bayern

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  1. #1
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    Missverstanden

    Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden

    Sorry

  2. #2
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich bin mir, was die Degradierung angeht, nicht sicher ob des stimmt was Hannibal meint.

    Die Beförderung zum Löschmeister erfolgt ja nicht durch die Gemeinde sondern durch den Kommandanten. Und der kann meines erachtens auch degradieren. Wie einfach des geht oder nicht hängt meiner Meinung nach von der Entscheidung des Fw-Kommandos ab. Also Kommandanten und Führungskräfte.

  3. #3
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    3.360
    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  4. #4
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    So? Also bei uns hat sich die Frau Bürgermeisterin noch nie vorne hingestellt und jemanden befördert. Des erfolgt immer durch den Kommandanten.

  5. #5
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    162
    Dann schau mal auf die Urkunde, da steht dann nämlich, wer die Beförderung ausgesprochen hat.

    In Niedersachsen werden Dienstgrade ab Löschmeister durch die Gemeinde / Stadt ausgesprochen.
    Das dürfte aber in allen anderen Ländern gleich sein, da damit ja auch rechtliche Dinge verbunden sind.
    Z.B. müssen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein wie Lehrgänge, Dienstalter etc.
    Mal eben einen Feuerwehrmann zum Löschmeister oder höher zu machen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist in allen Ländern gleich.

    Der Bürgermeister wird sich natürlich(ausser kurz vor der Wahl) nicht vorne hinstellen und die Beförderung aussprechen.

    Dienstgrade hinterher wegzunehmen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Hier gelten bestimmte Vorgehensweisen, da ja die Dienstgrade durch die Gemeinde verliehen wurden. Das ganze ist dann über ein Verwaltungsgericht überprüfbar. Es gab da auch schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht deswegen.

    Hier spielt dann wieder das Thema rein, das die Feuerwehr eben kein Kegelclub ist, sondern eine Einrichtung der Stadt/Gemeinde. Und dabei spielen eben auch die Verwaltungs / Laufbahnvorschriften eine Rolle.

    r.

  6. #6
    Firefighter-Nrd Gast
    Willkommen in Bayern. Da gibts zur Beförderung keine Urkunden

  7. #7
    Registriert seit
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    162
    Zitat Zitat von Firefighter-Nrd
    Willkommen in Bayern. Da gibts zur Beförderung keine Urkunden

    Wie Bitte???

    Um einen Dienstgrad oder ein Ehrenabzeichen oder Orden etc. tragen zu dürfen benötigt man eine Urkunde, aus der die rechtmässige Verleihung hervorgeht.
    Das dürfte in Bayern genauso sein wie im Rest der Republik.

    r.

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