sag ich ja;
quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
sag ich ja;
quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden
Sorry
Ich bin mir, was die Degradierung angeht, nicht sicher ob des stimmt was Hannibal meint.
Die Beförderung zum Löschmeister erfolgt ja nicht durch die Gemeinde sondern durch den Kommandanten. Und der kann meines erachtens auch degradieren. Wie einfach des geht oder nicht hängt meiner Meinung nach von der Entscheidung des Fw-Kommandos ab. Also Kommandanten und Führungskräfte.
Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das
und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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So? Also bei uns hat sich die Frau Bürgermeisterin noch nie vorne hingestellt und jemanden befördert. Des erfolgt immer durch den Kommandanten.Zitat von hannibal
Dann schau mal auf die Urkunde, da steht dann nämlich, wer die Beförderung ausgesprochen hat.
In Niedersachsen werden Dienstgrade ab Löschmeister durch die Gemeinde / Stadt ausgesprochen.
Das dürfte aber in allen anderen Ländern gleich sein, da damit ja auch rechtliche Dinge verbunden sind.
Z.B. müssen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein wie Lehrgänge, Dienstalter etc.
Mal eben einen Feuerwehrmann zum Löschmeister oder höher zu machen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist in allen Ländern gleich.
Der Bürgermeister wird sich natürlich(ausser kurz vor der Wahl) nicht vorne hinstellen und die Beförderung aussprechen.
Dienstgrade hinterher wegzunehmen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Hier gelten bestimmte Vorgehensweisen, da ja die Dienstgrade durch die Gemeinde verliehen wurden. Das ganze ist dann über ein Verwaltungsgericht überprüfbar. Es gab da auch schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht deswegen.
Hier spielt dann wieder das Thema rein, das die Feuerwehr eben kein Kegelclub ist, sondern eine Einrichtung der Stadt/Gemeinde. Und dabei spielen eben auch die Verwaltungs / Laufbahnvorschriften eine Rolle.
r.
Willkommen in Bayern. Da gibts zur Beförderung keine Urkunden
Zitat von Firefighter-Nrd
Wie Bitte???
Um einen Dienstgrad oder ein Ehrenabzeichen oder Orden etc. tragen zu dürfen benötigt man eine Urkunde, aus der die rechtmässige Verleihung hervorgeht.
Das dürfte in Bayern genauso sein wie im Rest der Republik.
r.
Bei uns gibts diese Dienstränge gar nicht :X
Es gibt nur nen Komandanten, den 2. Komandanten und die Gruppenführer! Das sind alle "Ränge", die mir bekannt sind.
MFG Flo
das sind erstmal keine Dienstgrade, sondern Funktionen.Zitat von Freakmaster
Bei uns wird eine Beförderung durch den Kommandanten durchgeführt (passiert, wenn jemand z.B. eine leitende Funktion bekommt bzw. bekommen soll.).
Wir bekommen dann auch eine Urkunde überreicht, in der dann das Datum und der Rang dokumentiert wird.
Was eine Degradierung angeht, so kenne ich keine Wehr in unserem Bereich, die das schon mal gemacht hat. Vielleicht jemanden des Amtes enthoben, aber das hat sich m.W. nicht auf den Dienstrang ausgewirkt. Wie oben bereits erwähnt wurde: Einen höheren Dienstgrad erhält man i.d.R aufgrund einer Qualifikation (hier kann man sich etz streiten, wie qualifiziert manch einer wirklich ist, nur weil er grad vom GF-LG kommt ;-)...)und diese hat man ja immer noch, auch wenn man eine gewisse Funktion innerhalb der Wehr nicht mehr inne hat.
Geändert von Bugs B (24.06.2006 um 10:01 Uhr)
Greetz
Benni
Bei uns werden aufgrund der Größe der Wehr,
Feuerwehrmann bis Unterbranntmeister vom stv. Wehrführer,
Unterbranntmeister bis Hauptbranntmeister vom Wehrführer,
und alles darüber hinaus und auch die ernennung in bestimmte funktionen zb. Zugführer ect. vom Bürgermeister durchgeführt.
alles was da noch drüberliegen sollte (viel ists ja nich mehr),
wird vom Kreisbranntmeister ernnant, zb. Wehrführer ect.
Gruß Jens
Also in Bayern ist wie immer alles anders geregelt. Erstmal muss man zeischen Funktion und Rang unterscheiden. Man kann den Gruppenführerlehrgang zwar haben, ist dann aber NICHT automatisch im Einsatz ein befähigter Gruppenführer. Erst wenn man in der Wehr eine LG anführt, darf man auch im Einsatz als GF fungieren. Somit kann eben nur ein eingesetzer GF in der FF auch im Einsatz was
Zu den Rängen gilt der Sonderdruck "Vollzug des Bayrischen Feuerwehrgesetzes"
Auf S.44 ist klar geregelt wieviel versch. Ränge eine freuwillig. Feuerwehr haben darf.
Bsp. eine FF hat 108 Aktive (es gelten immer die Höchstgrenze)
Folge:
2 Brandmeister (entspricht der Funktion der Kommandanten)
2 Hauptlöschmeister (entspricht der Funktion der Zugführer)
4 Oberlöschmeister (entspricht der Funktion der GFs)
4 Löschmeister (entspricht der Funktion der stellv. GFs)
84 Haupt- Ober- Feuerwehrmann
12 Maschinisten
So jetzt bin ich aber auch verwirrt, warum werden die Maschinisten extra aufgeführ ?!?
Die Spinnen, die Bayern ^^Zitat von Quattro XLS+
MfG Fabsi
Sehe ich das also richtig, bei einer Wehr mit 108 Aktiven gibt es 96 Häuptlinge, die unterschiedlich viel zu sagen haben und 12 Indianer?!?Zitat von Quattro XLS+
Mein Reden, ich behaupte seit meinem Beitritt in dieses Forum nix anderes!!!Zitat von Fabpicard
Gruß, Mr. Blaulicht
Nein, fast ganz falsch:-)Zitat von Mr. Blaulicht
weil
regelt nur die Hackordnung innerhalb der Indianer..Zitat von Quattro XLS+
Ist das die Untergrenze oder darf es nicht mehr Maschinisten geben?Zitat von Quattro XLS+
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