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Thema: Frage: Dienstränge Bayern

  1. #16
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    sag ich ja;
    quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  2. #17
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    Missverstanden

    Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden

    Sorry

  3. #18
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich bin mir, was die Degradierung angeht, nicht sicher ob des stimmt was Hannibal meint.

    Die Beförderung zum Löschmeister erfolgt ja nicht durch die Gemeinde sondern durch den Kommandanten. Und der kann meines erachtens auch degradieren. Wie einfach des geht oder nicht hängt meiner Meinung nach von der Entscheidung des Fw-Kommandos ab. Also Kommandanten und Führungskräfte.

  4. #19
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    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  5. #20
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    So? Also bei uns hat sich die Frau Bürgermeisterin noch nie vorne hingestellt und jemanden befördert. Des erfolgt immer durch den Kommandanten.

  6. #21
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    Dann schau mal auf die Urkunde, da steht dann nämlich, wer die Beförderung ausgesprochen hat.

    In Niedersachsen werden Dienstgrade ab Löschmeister durch die Gemeinde / Stadt ausgesprochen.
    Das dürfte aber in allen anderen Ländern gleich sein, da damit ja auch rechtliche Dinge verbunden sind.
    Z.B. müssen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein wie Lehrgänge, Dienstalter etc.
    Mal eben einen Feuerwehrmann zum Löschmeister oder höher zu machen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist in allen Ländern gleich.

    Der Bürgermeister wird sich natürlich(ausser kurz vor der Wahl) nicht vorne hinstellen und die Beförderung aussprechen.

    Dienstgrade hinterher wegzunehmen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Hier gelten bestimmte Vorgehensweisen, da ja die Dienstgrade durch die Gemeinde verliehen wurden. Das ganze ist dann über ein Verwaltungsgericht überprüfbar. Es gab da auch schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht deswegen.

    Hier spielt dann wieder das Thema rein, das die Feuerwehr eben kein Kegelclub ist, sondern eine Einrichtung der Stadt/Gemeinde. Und dabei spielen eben auch die Verwaltungs / Laufbahnvorschriften eine Rolle.

    r.

  7. #22
    Firefighter-Nrd Gast
    Willkommen in Bayern. Da gibts zur Beförderung keine Urkunden

  8. #23
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    Zitat Zitat von Firefighter-Nrd
    Willkommen in Bayern. Da gibts zur Beförderung keine Urkunden

    Wie Bitte???

    Um einen Dienstgrad oder ein Ehrenabzeichen oder Orden etc. tragen zu dürfen benötigt man eine Urkunde, aus der die rechtmässige Verleihung hervorgeht.
    Das dürfte in Bayern genauso sein wie im Rest der Republik.

    r.

  9. #24
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    Bei uns gibts diese Dienstränge gar nicht :X

    Es gibt nur nen Komandanten, den 2. Komandanten und die Gruppenführer! Das sind alle "Ränge", die mir bekannt sind.
    MFG Flo

  10. #25
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Es gibt nur nen Komandanten, den 2. Komandanten und die Gruppenführer! Das sind alle "Ränge", die mir bekannt sind.
    das sind erstmal keine Dienstgrade, sondern Funktionen.
    Bei uns wird eine Beförderung durch den Kommandanten durchgeführt (passiert, wenn jemand z.B. eine leitende Funktion bekommt bzw. bekommen soll.).
    Wir bekommen dann auch eine Urkunde überreicht, in der dann das Datum und der Rang dokumentiert wird.
    Was eine Degradierung angeht, so kenne ich keine Wehr in unserem Bereich, die das schon mal gemacht hat. Vielleicht jemanden des Amtes enthoben, aber das hat sich m.W. nicht auf den Dienstrang ausgewirkt. Wie oben bereits erwähnt wurde: Einen höheren Dienstgrad erhält man i.d.R aufgrund einer Qualifikation (hier kann man sich etz streiten, wie qualifiziert manch einer wirklich ist, nur weil er grad vom GF-LG kommt ;-)...)und diese hat man ja immer noch, auch wenn man eine gewisse Funktion innerhalb der Wehr nicht mehr inne hat.
    Geändert von Bugs B (24.06.2006 um 10:01 Uhr)
    Greetz

    Benni

  11. #26
    Jens1985 Gast
    Bei uns werden aufgrund der Größe der Wehr,

    Feuerwehrmann bis Unterbranntmeister vom stv. Wehrführer,

    Unterbranntmeister bis Hauptbranntmeister vom Wehrführer,

    und alles darüber hinaus und auch die ernennung in bestimmte funktionen zb. Zugführer ect. vom Bürgermeister durchgeführt.

    alles was da noch drüberliegen sollte (viel ists ja nich mehr),
    wird vom Kreisbranntmeister ernnant, zb. Wehrführer ect.


    Gruß Jens

  12. #27
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    Also in Bayern ist wie immer alles anders geregelt. Erstmal muss man zeischen Funktion und Rang unterscheiden. Man kann den Gruppenführerlehrgang zwar haben, ist dann aber NICHT automatisch im Einsatz ein befähigter Gruppenführer. Erst wenn man in der Wehr eine LG anführt, darf man auch im Einsatz als GF fungieren. Somit kann eben nur ein eingesetzer GF in der FF auch im Einsatz was

    Zu den Rängen gilt der Sonderdruck "Vollzug des Bayrischen Feuerwehrgesetzes"

    Auf S.44 ist klar geregelt wieviel versch. Ränge eine freuwillig. Feuerwehr haben darf.

    Bsp. eine FF hat 108 Aktive (es gelten immer die Höchstgrenze)

    Folge:

    2 Brandmeister (entspricht der Funktion der Kommandanten)
    2 Hauptlöschmeister (entspricht der Funktion der Zugführer)
    4 Oberlöschmeister (entspricht der Funktion der GFs)
    4 Löschmeister (entspricht der Funktion der stellv. GFs)
    84 Haupt- Ober- Feuerwehrmann

    12 Maschinisten

    So jetzt bin ich aber auch verwirrt, warum werden die Maschinisten extra aufgeführ ?!?

  13. #28
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    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    Bsp. eine FF hat 108 Aktive (es gelten immer die Höchstgrenze)

    Folge:

    12 Maschinisten
    Die Spinnen, die Bayern ^^

    MfG Fabsi

  14. #29
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    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    Bsp. eine FF hat 108 Aktive (es gelten immer die Höchstgrenze)

    Folge:

    2 Brandmeister (entspricht der Funktion der Kommandanten)
    2 Hauptlöschmeister (entspricht der Funktion der Zugführer)
    4 Oberlöschmeister (entspricht der Funktion der GFs)
    4 Löschmeister (entspricht der Funktion der stellv. GFs)
    84 Haupt- Ober- Feuerwehrmann

    12 Maschinisten
    Sehe ich das also richtig, bei einer Wehr mit 108 Aktiven gibt es 96 Häuptlinge, die unterschiedlich viel zu sagen haben und 12 Indianer?!?
    Zitat Zitat von Fabpicard
    Die Spinnen, die Bayern
    Mein Reden, ich behaupte seit meinem Beitritt in dieses Forum nix anderes!!!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #30
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Sehe ich das also richtig, bei einer Wehr mit 108 Aktiven gibt es 96 Häuptlinge, die unterschiedlich viel zu sagen haben und 12 Indianer?!?
    Nein, fast ganz falsch:-)

    weil

    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    84 Haupt- Ober- Feuerwehrmann
    regelt nur die Hackordnung innerhalb der Indianer..


    Zitat Zitat von Quattro XLS+
    12 Maschinisten
    Ist das die Untergrenze oder darf es nicht mehr Maschinisten geben?
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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