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Thema: Frage: Dienstränge Bayern

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  1. #1
    feuerwalze Gast

    Frage: Dienstränge Bayern

    Hallo!
    Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Dienstränge in den freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Ich kann im Feuerwehrgesetz Bayern leider nichts dazu finden.

    Und zwar:
    1. Wenn man einen Führungsdienstrang besitzt (z.B. Löschmeister), dann aus der FF austritt und nach ein paar Jahren wieder dazugeht, verliert man dann seinen Dienstrang und fängt wieder beim Feuerwehrmann an oder bleibt der Führungsdienstrang erhalten? Textstelle im Feuerwehrgesetz Bayern?

    2. Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    3. Muss der betroffene im Falle einer Degradierung über selbige informert werden? Darf der Kommandat nach Lust und Laune degradieren und befördern?

    Vielen Dank schonmal!

    mfg Feuerwalze

  2. #2
    Badger Gast
    . Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    Ist bei uns zumindest nicht so.
    Wenn ein Grupenführer bereits im Auto sitzt und der Kommandant kommt etwas später dann setzt er sich auch hinten rein und ordnet sich unter.

  3. #3
    feuerwalze Gast
    Sorry, ich meinte natürlich nur wenn kein Gruppenführer da ist.

  4. #4
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    1)
    Anscheinend schon, ein Kamerad aus Lindau trat in unserer feuerwehr ein und musste komplett von vorne inkl Beförderung anfangen.

  5. #5
    feuerwalze Gast
    Das find ich echt bitter!
    Ich hoffe es findet sich noch jemand der mir eine entsprechende Stelle aus dem FwGesetz sagen kann.

    mfg Feuerwalze

  6. #6
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    179
    Also mit Gesetzestexten kann ich leider nich dienen, aber soweit ich weiß lautet die Regelung dass, falls kein Gruppenführer zur stelle ist, der ranghöchste und erfahrenste Feuerwehrmann die leitung der Gruppe übernimmt. So in der art müsste das geregelt sein. Ist aber doch eigentlich auch egal. Also falls es wirklich eine FF gibt, bei der dann durchgefragt wer jetzt das Recht hat vorne platz zu nehmen stimmt da eh was nicht.
    Nicht jeder kann eine Gruppe im Einsatz führen.

    Zum Thema Beförderungen weiß ich nur dass der Kommandant das Recht dazu hat. Er muss sich aber an gewisse dinge halten. So ist die Zahl der Löschmeister usw. ja nach größe der Feuerwehr begrenzt.

  7. #7
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von Badger
    . Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    Ist bei uns zumindest nicht so.
    Wenn ein Grupenführer bereits im Auto sitzt und der Kommandant kommt etwas später dann setzt er sich auch hinten rein und ordnet sich unter.
    Also mein moralischer Aspekt lautet: Wenn KEIN Gruppenführer oder Kommandant in absebarer Zeit eintrifft dann sollte der Feuerwehrangehörige (man beachte das Neutrum ;-) ) die Gruppenführung übernehmen der dazu in der Lage ist. Das wird i.d.R. der Ranghöchste/Dienstälteste sein.

    So und jetzt kann man sich streiten: Was mach ich wenn ich zwei OFM's habe die gleichlang lang in der Feuerwehr sind. Dann steht ganz klar die Ausbildung im Vordergrund. Wer die für den Einsatz entsprechende bessere Ausbildung inne hat der sollte das Kommando übernehmen.

    Das soll heißen wenn der eine in TF + THL ausgebildet ist dann sollte er einen THL eher leiten als ein TF ohne THL.

  8. #8
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    31
    Hallo alle zusammen unter folgendem link kann man es
    nachlesen: http://www.kfv-landshut.de/gesetze/avbfgh.htm

  9. #9
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    3.360
    Ich denke man muss hier im Grundsatz 3 Sachen auseinander halten

    1. Qualifikation:
    nach besuch eines entsprechenden Lehrgangs z.B. Gruppenführer
    einmal erworben; innerhalb eines BL auf jedenfall weiter gültig

    bei Wechsel eines BL wurde bei uns es immer anerkannt

    2. DIenstgrad
    zum Beispiel Löschmeister
    wird von der Gemeinde ernannt; i.d.R. ist eine aberkennung nicht so einfach möglich, ab einer Gewissen Stufe muss das sogar vor Gericht

    Bei wechsel der Wehr, Gemeinde und Kreis auch ohne weiters möglich;

    3. Funktion

    für diese wird man ernannt; oft geht eine Whal voraus.

    aus dieser Funktion kann man ohne weiteres Gekickt werden

    Mit der Einsatzleitung ist das immer so eine Sache, hat aber IMVHO nix mit dem Sitzplatz zu tun; sollte es an fronterfahrenen Führungspersonal fehlen so kann dies auch von 2 Personen ohne Probleme in enger Absprache gemacht werden..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  10. #10
    Registriert seit
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    73

    Nur der Kdt. entscheidet

    Hallo Hanibal.
    zu Punkt 1: Der Lehrgang ansich ist gültig wird ja geführt wie z.B. ein Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang. Nur diesen Lehrgang "Gruppenführer" bekommt man ja nicht ohne Grund. In den meisten Fällen folgt ja nach dem lehrgang auch eine Funktion in der FF.

    Und diese Funktion kann jederzeit durch den Kommandanten aberkannt werden. Dazu muss er niemanden Fragen. Egal welchen Dienstrang die Person in der FF hat.

    Die Person ist zwar dann immernoch Löschmeister, Hauptlöschmeister oder Brandmeister. Hat aber keine Funktion mehr z.B. Gruppenführer oder sogar Zugführer. Diesen personenkreis bestimmt der Kommandant ganz alleine.

    zumindestens in Bayern

    Gruß

  11. #11
    Registriert seit
    11.09.2005
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    3.360
    sag ich ja;
    quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  12. #12
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    Beiträge
    73

    Missverstanden

    Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden

    Sorry

  13. #13
    Funkermatts Gast

    Diensteinträge Bayern

    Hallo , wegen Deiner Fragen kann ich Dir nur Raten, wende Dich doch mal an den deutschen Feuerwehrverband , sofern es den noch gibt.
    Zu der Frage mit dem Rang würde ich sagen, es kommt drauf an, wie lange man nicht aktiv gewesen ist. 1 oder 2 Jahre , ja das wäre sicher kein Problem das man den Löschmeisterposten noch in einer neuen Wehr inne haben könnte, sofern man nichts verlernt hat.
    Bei längerem " Ruhestand " hätte ich persönlich meine Bedenken , da sich der Ausbildungsstand ständig verändert & nach 3 oder mehr Jahren wäre es sicherlich gut, wenn man mal für einige Zeit bis man mal so gesehen hat was Stand der Dinge ist kürzer tritt.
    Hier in unsrer Feuerwehr in Freiburg haben wir im ABC Zug einen Kameraden, der von Speyer kam & dort beim Gefahrgutzug war . Da er nahtlos gewechselt hat, klarer Fall , hat er seinen Rang behalten.
    Auch im eigenen Interesse wäre ich da vorsichtig, was nutzt es wenn Du den Rang hast & vielleicht Deine Kenntnisse nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Dann hast unter Umständen die Arschkarte gezogen & Dich blamiert, also lieber mal ne Weile kürzer treten & dann sehen.

    Viel Spaß noch

    Matthias

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