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Thema: Frage: Dienstränge Bayern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo alle zusammen unter folgendem link kann man es
    nachlesen: http://www.kfv-landshut.de/gesetze/avbfgh.htm

  2. #2
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    Ich denke man muss hier im Grundsatz 3 Sachen auseinander halten

    1. Qualifikation:
    nach besuch eines entsprechenden Lehrgangs z.B. Gruppenführer
    einmal erworben; innerhalb eines BL auf jedenfall weiter gültig

    bei Wechsel eines BL wurde bei uns es immer anerkannt

    2. DIenstgrad
    zum Beispiel Löschmeister
    wird von der Gemeinde ernannt; i.d.R. ist eine aberkennung nicht so einfach möglich, ab einer Gewissen Stufe muss das sogar vor Gericht

    Bei wechsel der Wehr, Gemeinde und Kreis auch ohne weiters möglich;

    3. Funktion

    für diese wird man ernannt; oft geht eine Whal voraus.

    aus dieser Funktion kann man ohne weiteres Gekickt werden

    Mit der Einsatzleitung ist das immer so eine Sache, hat aber IMVHO nix mit dem Sitzplatz zu tun; sollte es an fronterfahrenen Führungspersonal fehlen so kann dies auch von 2 Personen ohne Probleme in enger Absprache gemacht werden..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Nur der Kdt. entscheidet

    Hallo Hanibal.
    zu Punkt 1: Der Lehrgang ansich ist gültig wird ja geführt wie z.B. ein Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang. Nur diesen Lehrgang "Gruppenführer" bekommt man ja nicht ohne Grund. In den meisten Fällen folgt ja nach dem lehrgang auch eine Funktion in der FF.

    Und diese Funktion kann jederzeit durch den Kommandanten aberkannt werden. Dazu muss er niemanden Fragen. Egal welchen Dienstrang die Person in der FF hat.

    Die Person ist zwar dann immernoch Löschmeister, Hauptlöschmeister oder Brandmeister. Hat aber keine Funktion mehr z.B. Gruppenführer oder sogar Zugführer. Diesen personenkreis bestimmt der Kommandant ganz alleine.

    zumindestens in Bayern

    Gruß

  4. #4
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    sag ich ja;
    quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  5. #5
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    Missverstanden

    Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden

    Sorry

  6. #6
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich bin mir, was die Degradierung angeht, nicht sicher ob des stimmt was Hannibal meint.

    Die Beförderung zum Löschmeister erfolgt ja nicht durch die Gemeinde sondern durch den Kommandanten. Und der kann meines erachtens auch degradieren. Wie einfach des geht oder nicht hängt meiner Meinung nach von der Entscheidung des Fw-Kommandos ab. Also Kommandanten und Führungskräfte.

  7. #7
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    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  8. #8
    Funkermatts Gast

    Diensteinträge Bayern

    Hallo , wegen Deiner Fragen kann ich Dir nur Raten, wende Dich doch mal an den deutschen Feuerwehrverband , sofern es den noch gibt.
    Zu der Frage mit dem Rang würde ich sagen, es kommt drauf an, wie lange man nicht aktiv gewesen ist. 1 oder 2 Jahre , ja das wäre sicher kein Problem das man den Löschmeisterposten noch in einer neuen Wehr inne haben könnte, sofern man nichts verlernt hat.
    Bei längerem " Ruhestand " hätte ich persönlich meine Bedenken , da sich der Ausbildungsstand ständig verändert & nach 3 oder mehr Jahren wäre es sicherlich gut, wenn man mal für einige Zeit bis man mal so gesehen hat was Stand der Dinge ist kürzer tritt.
    Hier in unsrer Feuerwehr in Freiburg haben wir im ABC Zug einen Kameraden, der von Speyer kam & dort beim Gefahrgutzug war . Da er nahtlos gewechselt hat, klarer Fall , hat er seinen Rang behalten.
    Auch im eigenen Interesse wäre ich da vorsichtig, was nutzt es wenn Du den Rang hast & vielleicht Deine Kenntnisse nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Dann hast unter Umständen die Arschkarte gezogen & Dich blamiert, also lieber mal ne Weile kürzer treten & dann sehen.

    Viel Spaß noch

    Matthias

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