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Thema: Frage: Dienstränge Bayern

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  1. #1
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    Nur der Kdt. entscheidet

    Hallo Hanibal.
    zu Punkt 1: Der Lehrgang ansich ist gültig wird ja geführt wie z.B. ein Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang. Nur diesen Lehrgang "Gruppenführer" bekommt man ja nicht ohne Grund. In den meisten Fällen folgt ja nach dem lehrgang auch eine Funktion in der FF.

    Und diese Funktion kann jederzeit durch den Kommandanten aberkannt werden. Dazu muss er niemanden Fragen. Egal welchen Dienstrang die Person in der FF hat.

    Die Person ist zwar dann immernoch Löschmeister, Hauptlöschmeister oder Brandmeister. Hat aber keine Funktion mehr z.B. Gruppenführer oder sogar Zugführer. Diesen personenkreis bestimmt der Kommandant ganz alleine.

    zumindestens in Bayern

    Gruß

  2. #2
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    sag ich ja;
    quali bleibt; Dienstgrad bleibt nur halt die Position ist wacklig..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Missverstanden

    Dánn ab ich deine Aufzählung weng missverstanden

    Sorry

  4. #4
    Firefighter-Nrd Gast
    Ich bin mir, was die Degradierung angeht, nicht sicher ob des stimmt was Hannibal meint.

    Die Beförderung zum Löschmeister erfolgt ja nicht durch die Gemeinde sondern durch den Kommandanten. Und der kann meines erachtens auch degradieren. Wie einfach des geht oder nicht hängt meiner Meinung nach von der Entscheidung des Fw-Kommandos ab. Also Kommandanten und Führungskräfte.

  5. #5
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    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  6. #6
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von hannibal
    Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das

    und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
    So? Also bei uns hat sich die Frau Bürgermeisterin noch nie vorne hingestellt und jemanden befördert. Des erfolgt immer durch den Kommandanten.

  7. #7
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    Dann schau mal auf die Urkunde, da steht dann nämlich, wer die Beförderung ausgesprochen hat.

    In Niedersachsen werden Dienstgrade ab Löschmeister durch die Gemeinde / Stadt ausgesprochen.
    Das dürfte aber in allen anderen Ländern gleich sein, da damit ja auch rechtliche Dinge verbunden sind.
    Z.B. müssen die Laufbahnrechtlichen Voraussetzungen gegeben sein wie Lehrgänge, Dienstalter etc.
    Mal eben einen Feuerwehrmann zum Löschmeister oder höher zu machen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Das ist in allen Ländern gleich.

    Der Bürgermeister wird sich natürlich(ausser kurz vor der Wahl) nicht vorne hinstellen und die Beförderung aussprechen.

    Dienstgrade hinterher wegzunehmen ist nicht so ohne weiteres Möglich. Hier gelten bestimmte Vorgehensweisen, da ja die Dienstgrade durch die Gemeinde verliehen wurden. Das ganze ist dann über ein Verwaltungsgericht überprüfbar. Es gab da auch schon Verfahren vor dem Verwaltungsgericht deswegen.

    Hier spielt dann wieder das Thema rein, das die Feuerwehr eben kein Kegelclub ist, sondern eine Einrichtung der Stadt/Gemeinde. Und dabei spielen eben auch die Verwaltungs / Laufbahnvorschriften eine Rolle.

    r.

  8. #8
    Funkermatts Gast

    Diensteinträge Bayern

    Hallo , wegen Deiner Fragen kann ich Dir nur Raten, wende Dich doch mal an den deutschen Feuerwehrverband , sofern es den noch gibt.
    Zu der Frage mit dem Rang würde ich sagen, es kommt drauf an, wie lange man nicht aktiv gewesen ist. 1 oder 2 Jahre , ja das wäre sicher kein Problem das man den Löschmeisterposten noch in einer neuen Wehr inne haben könnte, sofern man nichts verlernt hat.
    Bei längerem " Ruhestand " hätte ich persönlich meine Bedenken , da sich der Ausbildungsstand ständig verändert & nach 3 oder mehr Jahren wäre es sicherlich gut, wenn man mal für einige Zeit bis man mal so gesehen hat was Stand der Dinge ist kürzer tritt.
    Hier in unsrer Feuerwehr in Freiburg haben wir im ABC Zug einen Kameraden, der von Speyer kam & dort beim Gefahrgutzug war . Da er nahtlos gewechselt hat, klarer Fall , hat er seinen Rang behalten.
    Auch im eigenen Interesse wäre ich da vorsichtig, was nutzt es wenn Du den Rang hast & vielleicht Deine Kenntnisse nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Dann hast unter Umständen die Arschkarte gezogen & Dich blamiert, also lieber mal ne Weile kürzer treten & dann sehen.

    Viel Spaß noch

    Matthias

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