Hallo Hanibal.
zu Punkt 1: Der Lehrgang ansich ist gültig wird ja geführt wie z.B. ein Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang. Nur diesen Lehrgang "Gruppenführer" bekommt man ja nicht ohne Grund. In den meisten Fällen folgt ja nach dem lehrgang auch eine Funktion in der FF.

Und diese Funktion kann jederzeit durch den Kommandanten aberkannt werden. Dazu muss er niemanden Fragen. Egal welchen Dienstrang die Person in der FF hat.

Die Person ist zwar dann immernoch Löschmeister, Hauptlöschmeister oder Brandmeister. Hat aber keine Funktion mehr z.B. Gruppenführer oder sogar Zugführer. Diesen personenkreis bestimmt der Kommandant ganz alleine.

zumindestens in Bayern

Gruß