Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Frage: Dienstränge Bayern

  1. #1
    feuerwalze Gast

    Frage: Dienstränge Bayern

    Hallo!
    Ich hab ein paar Fragen bezüglich der Dienstränge in den freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Ich kann im Feuerwehrgesetz Bayern leider nichts dazu finden.

    Und zwar:
    1. Wenn man einen Führungsdienstrang besitzt (z.B. Löschmeister), dann aus der FF austritt und nach ein paar Jahren wieder dazugeht, verliert man dann seinen Dienstrang und fängt wieder beim Feuerwehrmann an oder bleibt der Führungsdienstrang erhalten? Textstelle im Feuerwehrgesetz Bayern?

    2. Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    3. Muss der betroffene im Falle einer Degradierung über selbige informert werden? Darf der Kommandat nach Lust und Laune degradieren und befördern?

    Vielen Dank schonmal!

    mfg Feuerwalze

  2. #2
    Badger Gast
    . Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    Ist bei uns zumindest nicht so.
    Wenn ein Grupenführer bereits im Auto sitzt und der Kommandant kommt etwas später dann setzt er sich auch hinten rein und ordnet sich unter.

  3. #3
    feuerwalze Gast
    Sorry, ich meinte natürlich nur wenn kein Gruppenführer da ist.

  4. #4
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    1)
    Anscheinend schon, ein Kamerad aus Lindau trat in unserer feuerwehr ein und musste komplett von vorne inkl Beförderung anfangen.

  5. #5
    feuerwalze Gast
    Das find ich echt bitter!
    Ich hoffe es findet sich noch jemand der mir eine entsprechende Stelle aus dem FwGesetz sagen kann.

    mfg Feuerwalze

  6. #6
    Registriert seit
    08.11.2003
    Beiträge
    179
    Also mit Gesetzestexten kann ich leider nich dienen, aber soweit ich weiß lautet die Regelung dass, falls kein Gruppenführer zur stelle ist, der ranghöchste und erfahrenste Feuerwehrmann die leitung der Gruppe übernimmt. So in der art müsste das geregelt sein. Ist aber doch eigentlich auch egal. Also falls es wirklich eine FF gibt, bei der dann durchgefragt wer jetzt das Recht hat vorne platz zu nehmen stimmt da eh was nicht.
    Nicht jeder kann eine Gruppe im Einsatz führen.

    Zum Thema Beförderungen weiß ich nur dass der Kommandant das Recht dazu hat. Er muss sich aber an gewisse dinge halten. So ist die Zahl der Löschmeister usw. ja nach größe der Feuerwehr begrenzt.

  7. #7
    Registriert seit
    20.03.2006
    Beiträge
    73

    Kdt nach lust und laune

    Ein Kommandant, kann selber bestimmen, wer in seinem Komando sitzt und wer nicht. Ebenfalls ist es auch dem Kdt überlassen wie das Kommando aufgegliedert ist. Ist im Feuerwehrgesetz geregelt.

    Man kann auch den Dienstrang eines Löschmeisters haben, aber ohne Funktion z.B. Gruppenführer

    Kommt man von einer Dorffeuererwehr in die Stadt und hat den Rang eines Oberlöschmeisters, fürt man den mit sicherheit in der Stadtfeuerwehr nicht aus.


    Wieviele Dienstgrade er haben darf ist im Feuerwehrgesetz ganz klar geregelt. Wie z.B. wieviele Feuerwehrdienstleistenden hat die Feuerwehr, was für Fahrzeuge und daraus ergibt sich dann die Anzahl der Führungsdienstgrade.

    Gruß

  8. #8
    feuerwalze Gast
    Ok, dann dank ich euch mal recht schön!
    Habt mir trotzdem schon weitergeholfen!

    mfg feuerwalze

  9. #9
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Löschmeister?? Sowas gibts?? Gibts dann auch Löschknechte? Wieviele Kerzen muss man den auspusten können um Meister zu sein?? (Sorry!)

    Generell würde ich soeine Regelung nicht im FW-Gesetz, sondern in den entsprechenden Laufbahnverordnugnen suchen. Bzw. es sollte im Zweifelsfall Dienstanweisungen der jeweiligen Wehrleitung geben.
    ***keine Signatur***

  10. #10
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von Badger
    . Wo steht im Feuerwehrgesetz, dass der ranghöchste Kamerad die Führung des Fahrzeugs/der Gruppe übernimmt? Stimmt das überhaupt?

    Ist bei uns zumindest nicht so.
    Wenn ein Grupenführer bereits im Auto sitzt und der Kommandant kommt etwas später dann setzt er sich auch hinten rein und ordnet sich unter.
    Also mein moralischer Aspekt lautet: Wenn KEIN Gruppenführer oder Kommandant in absebarer Zeit eintrifft dann sollte der Feuerwehrangehörige (man beachte das Neutrum ;-) ) die Gruppenführung übernehmen der dazu in der Lage ist. Das wird i.d.R. der Ranghöchste/Dienstälteste sein.

    So und jetzt kann man sich streiten: Was mach ich wenn ich zwei OFM's habe die gleichlang lang in der Feuerwehr sind. Dann steht ganz klar die Ausbildung im Vordergrund. Wer die für den Einsatz entsprechende bessere Ausbildung inne hat der sollte das Kommando übernehmen.

    Das soll heißen wenn der eine in TF + THL ausgebildet ist dann sollte er einen THL eher leiten als ein TF ohne THL.

  11. #11
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Löschmeister?? Sowas gibts?? Gibts dann auch Löschknechte? Wieviele Kerzen muss man den auspusten können um Meister zu sein?? (Sorry!)
    Klaro, auch Hauptlöschmeister^^

  12. #12
    Firefighter-Nrd Gast
    Zitat Zitat von abc-truppe
    Klaro, auch Hauptlöschmeister^^
    und jetzt kommt der Hammer: Es gibt sogar BRANDmeister

  13. #13
    Registriert seit
    06.06.2006
    Beiträge
    31
    Hallo alle zusammen unter folgendem link kann man es
    nachlesen: http://www.kfv-landshut.de/gesetze/avbfgh.htm

  14. #14
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Ich denke man muss hier im Grundsatz 3 Sachen auseinander halten

    1. Qualifikation:
    nach besuch eines entsprechenden Lehrgangs z.B. Gruppenführer
    einmal erworben; innerhalb eines BL auf jedenfall weiter gültig

    bei Wechsel eines BL wurde bei uns es immer anerkannt

    2. DIenstgrad
    zum Beispiel Löschmeister
    wird von der Gemeinde ernannt; i.d.R. ist eine aberkennung nicht so einfach möglich, ab einer Gewissen Stufe muss das sogar vor Gericht

    Bei wechsel der Wehr, Gemeinde und Kreis auch ohne weiters möglich;

    3. Funktion

    für diese wird man ernannt; oft geht eine Whal voraus.

    aus dieser Funktion kann man ohne weiteres Gekickt werden

    Mit der Einsatzleitung ist das immer so eine Sache, hat aber IMVHO nix mit dem Sitzplatz zu tun; sollte es an fronterfahrenen Führungspersonal fehlen so kann dies auch von 2 Personen ohne Probleme in enger Absprache gemacht werden..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  15. #15
    Registriert seit
    20.03.2006
    Beiträge
    73

    Nur der Kdt. entscheidet

    Hallo Hanibal.
    zu Punkt 1: Der Lehrgang ansich ist gültig wird ja geführt wie z.B. ein Atemschutzlehrgang oder Maschinistenlehrgang. Nur diesen Lehrgang "Gruppenführer" bekommt man ja nicht ohne Grund. In den meisten Fällen folgt ja nach dem lehrgang auch eine Funktion in der FF.

    Und diese Funktion kann jederzeit durch den Kommandanten aberkannt werden. Dazu muss er niemanden Fragen. Egal welchen Dienstrang die Person in der FF hat.

    Die Person ist zwar dann immernoch Löschmeister, Hauptlöschmeister oder Brandmeister. Hat aber keine Funktion mehr z.B. Gruppenführer oder sogar Zugführer. Diesen personenkreis bestimmt der Kommandant ganz alleine.

    zumindestens in Bayern

    Gruß

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •