Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das
und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
Nein der Bürgermeister als Chef der Wehr macht das
und ab einem bestimmten DG geht das nur noch übers Gericht (GRÜBEL)(
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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