Zitat Zitat von Majestic12
D.h. nicht die Feuerwehr muss so ne blöde Ölspur beseitigen sondern Bauhöfe von Land oder Stadt und nur weil die kein Notdienst mehr haben wird die Feuerwehr für sowas rangezogen. Und meist bleibt die Stadt (als Träger der Feuerwehr) auch noch auf den Kosten für Bindemittel etc. sitzen weil kein Verursacher ermittelt werden kann.
Das ist leider zumindest in NRW (momentan) nicht mehr ganz so....

Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich entschieden das eine Ölspur ein Unglücksfall im Sinne des §1 FSHG ist und dementsprechend Aufgabe der Feuerwehr ist. Sie muss auch die Kosten für die Entsorgung des Bindemittels tragen....

Inwiefern das jetzt ungesetzt wird weiß ich nicht, aber man geht da wohl noch gegen an. Mein Kenntnisstand von vor 8 Wochen war das das momentan noch so ist.