Das ist leider zumindest in NRW (momentan) nicht mehr ganz so....Zitat von Majestic12
Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich entschieden das eine Ölspur ein Unglücksfall im Sinne des §1 FSHG ist und dementsprechend Aufgabe der Feuerwehr ist. Sie muss auch die Kosten für die Entsorgung des Bindemittels tragen....
Inwiefern das jetzt ungesetzt wird weiß ich nicht, aber man geht da wohl noch gegen an. Mein Kenntnisstand von vor 8 Wochen war das das momentan noch so ist.




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