Zitat von Cummunicator
Tja und so machen wir das bei uns auch in der wehr. Bin auch der meinung das man sie wieder aufnehmen sollte. Hab das thema auch schon ein paar mal angesprochen aber da stößt man nur auf taube ohren.
Zitat von Cummunicator
Tja und so machen wir das bei uns auch in der wehr. Bin auch der meinung das man sie wieder aufnehmen sollte. Hab das thema auch schon ein paar mal angesprochen aber da stößt man nur auf taube ohren.
Hmm ich find das sehr interessant was teilweise für ein Aufwand gemacht wird für eine Ölspur - das dafür teilweise eigene Fahrzeuge angeschafft werden etc. Man muss sich immer vor Augen führen: Für die Straßen und deren Schäden sind die Straßenbaulastträger verantwortlich!!
D.h. nicht die Feuerwehr muss so ne blöde Ölspur beseitigen sondern Bauhöfe von Land oder Stadt und nur weil die kein Notdienst mehr haben wird die Feuerwehr für sowas rangezogen. Und meist bleibt die Stadt (als Träger der Feuerwehr) auch noch auf den Kosten für Bindemittel etc. sitzen weil kein Verursacher ermittelt werden kann.
Auf den Kosten muß eigentlich niemand sitzenbleiben.
Wie Du schon richtig geschrieben hast, sind die Straßenbaulastträger für die Entfernung von Verunreinigungen zuständig. Also müssen diese von der Ölspur in Kenntnis gesetzt werden und dürfen dann entscheiden, ob sie das selbst machen, oder jemand beauftragen wollen. Der Auftragnehmer stellt seine Kosten dann dem Auftraggeber in Rechnung.
Wenn natürlich, in vorauseilendem Gehorsam, die Feuerwehr direkt von der Leitstelle alarmiert wird und der Straßenbaulastträger garnicht die Möglichkeit erhält, zu reagieren, muß man sich nicht wundern, wenn man "auf den Kosten sitzenbleibt".
MfG
Frank
Es soll genügend Städte geben, wo die Stadt als Baulastträgerin kommunaler Verkehrswege diese Aufgabe zumindest zeitweise (nachts etc.) regelmäßig an die Feuerwehr deligiert...Zitat von Majestic12
und selbst dann kannst (darfst,sollst).... Du die Straße nicht freigeben.Zitat von Matze81
Gruß Tele....
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Gut wenn die Stadt der Straßenbaulastträger ist kann ich das noch einigermaßen nachvollziehen das da nachts die Feuerwehr einspringen muss für den städt. Bauhof - tagsüber ist das ja zum Glück sehr selten der Fall.
Aber sobald es sich um eine Kreisstraße oder höher handelt wird sofort die Feuerwehr alarmiert von der Leitstelle zur Beseitigung der Ölspur weil die Bauhöfe diese Arbeit nicht mehr leisten können (oder wollen). Nur kann es an sich nicht unsere Aufgabe sein irgendwelche Betriebsmittel aufzunehmen (ohne jetzt von Betriebmittelaufnahme nach VU zu sprechen) - da sollten sich einige Herren in der Kreisverwaltung doch mal stark Gedanken machen. Insbesondere auch weil die Feuerwehr in den meisten Fälle keine 100 %ige Säuberung durchführen kann (unverhältnismäßig hoher Aufwand) und auch weil die Polizei zu kleineren Ölspuren schon garnicht mehr raus kommt und daher keine Sperrung der Straße zum Schutz der Kammeraden durchgeführt werden kann (weil wir als Feuerwehr ja nicht befugt sind eine Straße wieder frei zu geben). Daher wird die Ölspur oft nur unter Absicherung eines Fahrzeugs abgestreut und die Einsatzstelle dann wieder verlassen. Das mit dem Zusammenfegen von Bindemittel oder "spühlen" mit den Schnellangriff oder gar das Reinigen mit einer Kehrmaschine hab ich hier im Kreis noch nicht wirklich oft erlebt -> Kosten und Zeitfaktor.
Ist nicht überall so. In meiner alten Wehr von wir der Straßenbaumeisterei zusammengepflaumt, weil wir unseren Einsatzauftrag erledigt hatten und tagsüber auf der Bundesstraße eine Ölspur aufgenommen haben. Seitdem wird die Straßenbaumeisterei zu deren Betriebszeiten verständigt, außerhalb deren Zeiten macht das immer noch die FW. Der Grund wahr ganz schlicht und einfach der Kostenfaktor, es ist logischer Weise für die günstiger die Ölspur selbst aufzunehmen.Zitat von Majestic12
Persönlich meine ich dennoch, dass die Feuerwehr dazu ausrücken sollte, wenn sich die Ölspur auf der Steige befindet. Dann muss die Spur schnellstmöglichst beseitigt werden. Die Strecke dort ist eine beliebte Motorradfahrerstrecke...
Die Sache ist ganz einfach bei uns. Tagsüber übernimmt das die Stadt, sofern im städtischen Bereich. Nach deren Dienstschluss übernimmt es die Feuerwehr. Freigegeben wird da garnix. Es wird abgestreut, aufgekehrt und es werden Schilder aufgestellt die auf eine gefährliche Ölspur hinweisen. Fertig!
Ölbindemittel zahlt der Träger der Feuerwehr, somit die Stadt. Ob nun Feuerwehr abstreut oder Stadt selbst; das macht keinen Unterschied.
Auf Land- und Bundesstraßen wird die Straßenmeisterei verständigt, die ja auch einen Notdienst hat. Autobahn, die Autobahnmeisterei.
Das ist leider zumindest in NRW (momentan) nicht mehr ganz so....Zitat von Majestic12
Das Verwaltungsgericht Köln hat nämlich entschieden das eine Ölspur ein Unglücksfall im Sinne des §1 FSHG ist und dementsprechend Aufgabe der Feuerwehr ist. Sie muss auch die Kosten für die Entsorgung des Bindemittels tragen....
Inwiefern das jetzt ungesetzt wird weiß ich nicht, aber man geht da wohl noch gegen an. Mein Kenntnisstand von vor 8 Wochen war das das momentan noch so ist.
Gruß,
Biermann
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