Auf den Kosten muß eigentlich niemand sitzenbleiben.
Wie Du schon richtig geschrieben hast, sind die Straßenbaulastträger für die Entfernung von Verunreinigungen zuständig. Also müssen diese von der Ölspur in Kenntnis gesetzt werden und dürfen dann entscheiden, ob sie das selbst machen, oder jemand beauftragen wollen. Der Auftragnehmer stellt seine Kosten dann dem Auftraggeber in Rechnung.
Wenn natürlich, in vorauseilendem Gehorsam, die Feuerwehr direkt von der Leitstelle alarmiert wird und der Straßenbaulastträger garnicht die Möglichkeit erhält, zu reagieren, muß man sich nicht wundern, wenn man "auf den Kosten sitzenbleibt".
MfG
Frank